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Gemeingut

Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die Vorinstanz hat zu Unrecht das Vorliegen einer Agentenmarke verneint; denn das fragliche «Distributership Agreement» ist auch ihr zuzuschreiben, obwohl sie nicht als Partei auftrat. Gleichzeitig wird eine lauterkeitsrechtlich relevante Kennzeichnungskraft von «Glubschi» verneint; denn dieses Zeichen entfalte eine die Waren beschreibende Wirkung. Die Nichtigerkärung der Vorinstanz für «Glubschi» und «Glubschis» betr. anderes als Spielwaren bleibt bestehen.
iusNet IP 27.02.2024

Die geltend gemachte dreidimensionale Form einer Verpackung für flüssige Nahrungsmittel und Getränke ist nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das fragliche Zeichen enthält zwei dreidimensionale Darstellungen der Verpackung für flüssige Nahrungsmittel und Getränke. Darstellungen dieser Art sind für die betroffenen Produkte notorisch und auch freihaltebedürftig, weshalb dem Zeichen die Schutzfähigkeit als Marke abzusprechen ist. Des weiteren hat die Beschwerdeführerin eine geltend gemachte Verkehrsdurchsetzung nicht ausreichend glaubhaft gemacht.
iusNet IP 17.12.2023

«WORLD ECONOMIC FORUM» ist für Gastronomie-Dienstleistungen nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Gastronomie-Dienstleistungen sind an Kongressen und Foren allgemein üblich. Entsprechend verstehen die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen mit Blick auf diese Produkte als Hinweis auf Ort und Rahmen der Veranstaltungen des World Economic Forum und zählt das Zeichen insoweit zum Gemeingut. Davon zu unterscheiden sind die (u.a.) ebenfalls beanspruchten Beherbergungs- und Reiseplanungs-Dienstleistungen, für welche sich das Zeichen als schutzfähig erweist.
iusNet IP 17.12.2023

«StyleLine» ist für die abgewiesenen Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «Styleline» im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten (primär Hörgeräte) als anpreisend. Die Frage, wie sich der stilvolle Gehalt der Waren ausdrücken soll, z.B. ob modern, klassisch oder farbenfroh, ist unerheblich; denn im Vordergrund steht der anpreisende Charakter von «Stil» an sich.
iusNet IP 17.12.2023

«Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil Blindenführhunde Assistenzhunde Autismusbegleithunde Sozialhunde (fig.)» ist schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Wortelemente des Zeichens weisen – teilweise in fetter Schrift noch betont – einwandfrei beschreibenden Charakter auf und gehören somit zum Gemeingut. Indessen erweist sich die grafische Darstellung des Hundes als dominierendes Element, was zur Erfüllung der Voraussetzungen der Schutzfähigkeit führt. Gesamthaft wirkt das Bildelement hinreichend fantasievoll, um dem Zeichen in seiner Summe eine individualisierende Unterscheidungskraft zu verleihen.
iusNet IP 17.12.2023

«FACE ID» ist für die beanspruchten Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «FACE ID» im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten (Computer und Beratung auf diesem Gebiet) als beschreibend im Sinne der Funktion der Gesichtserkennung an sich oder als Mittel zum Zugang zu Geräten oder in einen Raum.
iusNet IP 23.10.2023

«Novafoil» ist für die beanspruchten Verpackungsmaschinen wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «nova» als anpreisend und «foil» mit Bezug auf die beanspruchten Verpackungsmaschinen und auf Luftpolster- oder Schweiss-Folien als beschreibend. Damit kann auf die Prüfung anderer möglicher Sinngehalte des Zeichens verzichtet werden.
iusNet IP 23.10.2023

«UNITED FOR YOUR SUCCESS» ist nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

B-1582/2022 v. 3.5.2023

Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; dies insbesondere weil es mit dem Element «for your success» anpreisend wirkt. Dabei ist unbeachtlich, dass mit Bezug auf die beanspruchten Waren weniger das Wort «united» als vielmehr eher die Bezeichnung «assembled» naheliegend wäre.
iusNet IP 23.10.2023

«TRUEDEPTH» ist für gewisse Produkte (z.B. Computer als Oberbegriff) nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt den Ausschluss des Markenschutzes für «TRUEDEPTH» – als beschreibend – für alle Produkte, welche durch die massgebenden Verkehrskreise inhaltlich mit Tiefenschärfe in Verbindung gebracht werden, wobei «true» auch anpreisend als Hinweis auf die Qualität der betroffenen Waren wirke. Gleichzeitig wird die Anwendbarkeit der sog. Zweifelsfallregel im Rahmen gerichtlicher Überprüfung der Eintragungsfähigkeit verneint.
iusNet IP 23.10.2023

Sportsocken mit Gestaltungen am Fussrist bzw. Sockenschaft und Lasche am Schaftende nicht als Warenbildmarke schutzfähig

Kommentierung
Markenrecht
Eine Warenbildmarke, welche die Abbildung einer Sportsocke beinhaltete, wurde vom Bundesverwaltungsgericht anhand der für Formmarken geltenden Voraussetzungen beurteilt und am Ende für nicht schutzfähig befunden, weil sie durch gemeinfreie Elemente geprägt war, welche banal-üblichen Charakter aufwiesen und rein dekorativ oder funktional bedingt waren.
Fabio Versolatto
iusNet IP 28.08.2023

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