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Gemeingut

Verwechslungsgefahr zwischen vier Marken mit dem Element «Reine(s)» und «La Cuvée des Reines»; alle (u.a.) für Weinprodukte

Rechtsprechung
Markenrecht
In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz bestätigt das BGer eine Verwechslungsgefahr zwischen «Blanc des Reines», «Vin des Reines», «Cuvée des Reines» und «Réserve de l’Eleveur de Reine» einerseits und «La Cuvée des Reines» anderseits. Das Wort «reine» («Königin) gehört im vorliegenden Zusammenhang nicht zum Gemeingut; denn es entfaltet angesichts der Anspielung auf Kampfkühe mit Bezug auf Weine eine relevante Originalität.
iusNet IP 28.08.2023

Fehlende Unterscheidungskraft der Warenbildmarke «[Socke] (fig.)»

Rechtsprechung
Markenrecht

B-4066/2022 v. 20.4.2023

Das BVGer bestätigt, dass die beantragte «[Socke] (fig.)» keine von der üblichen Gestaltungsvielfalt genügend abweichenden Merkmale aufweist (nur dekorativer Sockenrist; gewöhnlicher Sockenschaft; funktionale Lasche am Schaftende), somit nicht auf eine betriebliche Herkunft hinweist und daher die verlangte Unterscheidungskraft verfehlt. Auf eine Prüfung der Freihaltebedürftigkeit wird dementsprechend verzichtet.
iusNet IP 25.06.2023

Die «SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG» erweist sich nicht als durchgesetzte Marke

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigte die Vorinstanz in allen Punkten. Die Glaubhaftmachung einer Verkehrsdurchsetzung ist der FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte nicht gelungen, weil die massgebenden Verkehrskreise über den Kreis dieser Fachpersonen hinausgehen und entsprechende Belege fehlen. Die Kombination einer Wortmarke mit grafischen Elementen spricht nicht von vornherein dagegen, das Zeichen sei wie hinterlegt gebraucht worden.
iusNet IP 25.06.2023

«AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut

Rechtsprechung
Markenrecht
Der mühelos erkennbare thematische Zusammenhang zwischen «Brain» (Gehirn) und «AI» (künstliche Intelligenz) unterstützt eine rasche Deutung des «AI» als «artificial intelligence». Das Zeichen «AI Brain» erweist sich mit Blick auf die durch das IGE nicht zugelassenen Produkte daher als beschreibend bzw. dem Gemeingut zugehörig und damit nicht eintragungsfähig. Es liegt kein Grenzfall vor, welcher für eine Eintragung im Zweifelsfall spräche. Eine Verkehrsdurchsetzung wurde nicht geltend gemacht.
iusNet IP 25.06.2023

Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt den Entscheid des BVGer hinsichtlich der Produkte, welche im angefochtenen Entscheid nicht akzeptiert worden waren. Dabei steht im Vordergrund, dass die fraglichen Zeichen auf Seite der – leicht erhöht aufmerksamen – Verkehrskreise ohne besonderen Denk- oder Phantasieaufwand direkt beschreibend wirken; denn sie weisen auf die Verbreitung und den Empfang von Audio- und (seltener) Video-Dateien hin, mithin die funktionale Bestimmung bzw. den Inhalt der betroffenen Produkte.
iusNet IP 25.06.2023

Die Apple-Marke «TRUEDEPTH» ist z.T. beschreibend, jedoch nicht für «Headsets» als auditive Waren

Rechtsprechung
Markenrecht
Für einen Grossteil der Produkte (z.B. Smartphones, Navigationsinstrumente oder den Bereich bei Computern) ergibt «TRUEDEPTH» im Sinne von «richtige, echte Tiefe» einen beschreibenden Sinn als Anpreisung bezüglich Tiefenmessung bzw. Tiefenschärfe u.a. von Grafiken. Mit Blick auf die Gruppe der beanspruchten «Headsets» als auditive Waren trifft dies jedoch nicht zu.
iusNet IP 24.04.2023

«Zwei Kreise (fig.)» von Mastercard setzt sich gegenüber «Savl (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
«Zwei Kreise (fig.)» setzt sich im Vergleich zum jüngeren Zeichen «Savl (fig.)» trotz relevanter Produkte-, jedoch infolge fehlender Zeichenähnlichkeit nicht durch; dies auch angesichts der erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise. Die Gestaltung der Widerspruchsmarke weicht so vom Gewohnten ab, dass sie nicht dem Gemeingut zuzuschreiben ist, und am Verdikt ändert auch die sinngemäss als durchschnittlich bezeichnete Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nichts.
iusNet IP 19.02.2023

«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Das Gericht weist ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen im Sinne eines Verbots der Verwendung von «Certo!One» u.a. wegen Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Marken «one» sowie «one VISECA» ab. Dies sowohl aus lauterkeits- als auch aus markenrechtlichen Gründen. Betreffend Lauterkeitsrecht ging es um die Art. 3 Abs. 1 Bst. b und d UWG, und mit Bezug auf das Markenrecht um Art. 3 Abs. 1 Bst. d MSchG.
iusNet IP 19.02.2023

Die Darstellung eines A ohne Querbalken ist schutzfähig und der Eintrag war nicht missbräuchlich

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt, dass der fragliche Grossbuchstabe A, jedoch ohne Querbalken und mit abgeflachter Spitze, in Bezug auf die (breit gefächerten) beanspruchten Produkte Unterscheidungskraft entfaltet bzw. nicht zum Gemeingut gehört, zumal auch kein Freihaltebedürfnis bestehe. Der Umstand, dass das Zeichen dem griechischen Grossbuchstaben Lambda entspricht, ist nicht schädlich. Weiter geht auch der Einwand fehl, es liege ein missbräuchlicher Markenerwerb vor.
iusNet IP 19.02.2023

Fehlende Unterscheidungskraft von «Al Brain» mit Bezug auf die beanspruchten Produkte

Rechtsprechung
Markenrecht
Dem Zeichen «Al Brain» fehlt die nötige Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen es im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen (Fahrzeuge, Computer, Energiemanagement, Sicherheitsdienstleistungen etc.) als direkt beschreibend im Sinne einer Anpreisung besonderer Eigenschaften als optimale Kombination von künstlicher Intelligenz und Gehirn.
iusNet IP 20.12.2022

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