Fehlende Unterscheidungskraft der Warenbildmarke «[Socke] (fig.)»
Fehlende Unterscheidungskraft der Warenbildmarke «[Socke] (fig.)»
Fehlende Unterscheidungskraft der Warenbildmarke «[Socke] (fig.)»
I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)
Nach vorgängigen Beanstandungen durch das IGE stellte die Opend AG, Therwil, am 9. Februar 2022 einen Eintragungsantrag für die folgende Bildmarke (ohne Bemerkung als Positionsmarke):
mit Beanspruchung von Sportsocken der Klasse 25.
Mit Entscheid vom 5. August 2022 verweigerte das IGE die Registrierung endgültig mit der Begründung, das Zeichen werde durch die massgebenden Verkehrskreise ohne Weiteres als Abbildung der banalen Form einer Sportsocke gedeutet. Gegen diese Verfügung erhob die Opend AG am 14. September 2022 Beschwerde beim BVGer.
Abweisung der Beschwerde
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Unterscheidungskraft als Warenbildmarke (Auszug / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)
1. Grundsätzliches:
a) Besteht ein Zeichen ausschliesslich in der Abbildung der gekennzeichneten Waren oder deren Verpackung bzw. einer Abbildung, welche die gekennzeichnete Dienstleistung – ohne Besonderheiten wie ungewöhnliche Bildperspektive,...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.