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Gemeingut

«Heartfulness» ist für die beanspruchten Produkte betr. Entspannung und Meditation nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «Heartfulness» ist bezüglich der beanspruchten Produkte zur Entspannung und Meditation nicht eintragungsfähig, weil beschreibend und damit dem Zugriff der Öffentlichkeit vorbehalten. Dies nicht zuletzt angesichts der unoriginellen Darstellung in einer üblichen Schrift.
iusNet IP 27.06.2021

«100% PURE CACAO FRUIT WHOLEFRUIT (fig.)» ist für die beanspruchten Kakaoprodukte nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das fragliche Zeichen ist mit Bezug auf die beanspruchten Kakaoprodukte direkt beschreibend und damit nicht unterscheidungskräftig. Das Element «WHOLEFRUIT» enthält keine relevante Mehrfachbedeutung im Vergleich zum Rest des Zeichens und die grafischen Gestaltungselemente sind weder fantasievoll noch anderweitig geeignet, den Gesamteindruck wesentlich zu beeinflussen; dies zumal die Abbildung der Kakaofrüchte noch verstärkt beschreibend wirkt.
iusNet IP 29.03.2021

«UMBRA SHEER» ist für Produkte aus dem Kosmetikbereich freihaltebedürftig

Rechtsprechung
Markenrecht
«UMBRA SHEER» unterliegt als Kombination von «umbra» (im Sinne einer Farbe oder Farbeigenschaft) und «sheer» dem Freihaltebedürfnis gemäss Art. 2 Bst. a MSchG; denn die Mitbewerber haben ein Interesse daran, den Begriff «sheer» in Kombination mit einer Farbe oder Farbeigenschaft als Produktebeschrieb für Kosmetika zu verwenden. Bei dieser Würdigung sind die Ausdrücke und Wendungen z.B. auf den Webseiten mit der top level domain «.fr» oder «.com» zu berücksichtigen.
iusNet IP 18.12.2020

«NeoGear» ist für Produkte des Elektrobereichs beschreibend und somit nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Soweit das Zeichen «NeoGear» im Zusammenhang mit Elektroprodukten der Klasse 9 wie Schaltanlagen etc. steht, wirkt es im Gesamteindruck als beschreibend oder gar anpreisend. Daran ändert auch die erfolgte Eintragung von «Sub-Gear» ebenfalls für den Elektrobereich nichts; denn die Vorsilben «sub» und «neo» haben völlig andere Bedeutungen.
iusNet IP 18.12.2020

«QUICK MILL (fig.)» ist für Computersoftware schutzfähig, nicht jedoch für Waren, die üblicherweise Mahlwerke enthalten

Rechtsprechung
Markenrecht
Soweit das Zeichen tatsächlich einen Zusammenhang mit Mahlen oder Mühlen schafft, wird es als anpreisend und damit beschreibend bzw. ohne ausreichende Unterscheidungskraft qualifiziert. Daran ändert auch die grafische Darstellung nichts; denn ihre etikettenhafte Form weist mit dem hervorgehobenen Element «QUICK» ebenfalls einen beschreibenden Charakter auf. Demgegenüber setzt sich die Zeicheninhaberin bezüglich «Computersoftware» durch, weil diesbezüglich ein relevanter Bezug auf Mahlen oder Mühlen fehle.
iusNet IP 19.10.2020

Gebrauch des Zeichens Hybritec als "Linienmarke" für einzelne Gerätetypen über sieben Jahre genügt nicht als Beleg für die Verkehrsdurchsetzung

Kommentierung
Markenrecht
Das gemeinfreie Zeichen HYBRITEC konnte auch nicht mittels Gebrauchsbelegen gestützt auf Verkehrsdurchsetzung zum Schutz zugelassen werden. Den eingereichten Dokumenten fehlte der Bezug zur Schweiz oder jener zwischen Zeichen und Ware. Die Belege erfassten nicht alle Sprachregionen der Schweiz und es wurde auch die zu geringe Dauer und Intensität des Gebrauchs von sieben Jahren bemängelt, was angesichts der Verwendung des Zeichens als Linienmarke noch stärker ins Gewicht fiel.
Fabio Versolatto
iusNet IP 30.08.2020

Das Karomuster einschliesslich seiner Position auf durch Bally beanspruchten Schuhwaren ist nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Inbes. hinsichtlich der Positionsstärke und dabei Kennzeichnungsgewohnheit erweist sich das fragliche Positionszeichen nicht als schutzfähig, weil eine Gesamtbetrachtung zeigt, dass Basiszeichen und Warenposition durch die massgebenden Verkehrskreise – selbst bei Annahme einer leicht erhöhten Aufmerksamkeit – lediglich als Gestaltungsvariante zur Zierde von Schuhwaren und nicht als Kennzeichen aufgefasst werden.
iusNet IP 30.08.2020

primeGear – mehrfach sinnstiftende Bedeutung des Zeichens

Kommentierung
Markenrecht
Trotz mehrdeutiger Zeichenbestandteile konnte keine Unterscheidungskraft begründet werden. Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Markenhinterlegungsgesuchs für das Zeichen „primeGear“ für Dienstleistungen der Klasse 40 ab. Es bestätigt seine Praxis zu Art. 2 Bst. a MSchG und spricht dem Zeichen in zweifacher Hinsicht eine sinnstiftende und damit beschreibende sowie anpreisende Bedeutung für die fraglichen Dienstleistungen zu. Trotz Voreintragung derselben Marke durch das EUIPO kann dieses Urteil als übereinstimmend mit der schweizerischen und europäischen Rechtsprechung zu anpreisenden Marken bewertet werden.
Brigitte Bieler
iusNet IP 29.06.2020

«HYBRITEC» ist für die beanspruchten technischen Kombigeräte nicht schutzfähig, insbes. auch nicht im Verkehr durchgesetzt

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «HYBRITEC» wendet sich an Fachkreise mit erhöhter Aufmerksamkeit und erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (aus verschiedenen Komponenten zusammengesetzte Waren der Klasse 11) als beschreibend bzw. nicht unterscheidungskräftig. Ein Freihaltebedürfnis fehlt angesichts von begrifflichen Alternativen zum Zeichen, und eine Verkehrsdurchsetzung in der Schweiz wurde nicht ausreichend glaubhaft gemacht.
iusNet IP 29.06.2020

«DO-TANK» ist nicht schutzfähig, weil für die Produkte beschreibend oder freihaltebedürftig

Rechtsprechung
Markenrecht
«do tank» wird durch die massgebenden Fachkreise interpretiert als «Denkfabrik». Für die beanspruchten Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 (Diskussionsplattformen etc.) ist das Zeichen «DO-TANK» daher beschreibend und demzufolge nicht schutzfähig. Bezüglich der ebenfalls betroffenen Waren der Klasse 16 (Druckerzeugnisse) besteht ein relatives Freihaltebedürfnis, weil es den Konkurrenten offenstehen muss, den Begriff auf ihren Waren anzubringen.
iusNet IP 29.06.2020

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