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Intellectual Property > Modulspezifische Rechtsgebiete > Patentrecht

Patentrecht

Patentrecht

Nichteintreten auf Widerklage auf Patentverletzung mangels Prozessvoraussetzung

Rechtsprechung
Patentrecht
Das Gericht tritt auf eine Klage ein, sofern die Sache nicht anderweitig rechtshängig ist (Art. 59 Abs. 1 lit. d ZPO). Im Parallelverfahren O2017_024 wird ein allgemeinerer Anspruch geltend gemacht, der den hier im Widerklageverfahren geltend gemachten Anspruch vollständig umfasst. Damit liegt Anspruchsidentität vor. Auf die Widerklage ist demnach nicht einzutreten.
iusNet IP 21.12.2020

Nichtigkeit eines Patents aufgrund einer Änderung der Patentanmeldung wegen einer neuen Merkmalskombination

Rechtsprechung
Patentrecht
Nach EU Recht ist eine Änderung des Gegenstandes des Patents in restriktiver Weise zulässig. Insbesondere ist der "Gold Standard Test" zu beachten. Enthält die ursprüngliche Patentanmeldung jedoch mehrere Merkmalslisten, so ist die Auswahl aus mehreren Varianten eines einzelnen Merkmals für jede Liste (« singling out ») nur zulässig, wenn dies auf die Schaffung einer neuen Merkmalskombination hinausläuft.
iusNet IP 20.12.2020

Schweizer Patent neu mit Vollprüfung; alternativ dazu neu das Institut der ungeprüften Gebrauchsmuster

Kommentierung
Patentrecht
Der Vorentwurf des revidierten schweizerischen Patentgesetzes sieht unter anderem als Neuerungen das vollgeprüfte Patent, ein ungeprüftes Gebrauchsmuster und ein effizientes und kostengünstiges Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor. Positive Aspekte des Vorentwurfs sind, dass mit einem geprüften Schweizer Patent Mehrwert für Anmelder, deren Hauptabsatzmarkt die Schweiz ist, entsteht. Als herausfordernd dürfte sich die Umsetzung des geprüften Schweizer Patents erweisen.
Brigitte Bieler
Philipp Marchand
iusNet IP 20.12.2020

Schweizer Patent neu mit Vollprüfung; alternativ dazu neu das Institut der ungeprüften Gebrauchsmuster

Gesetzgebung
Patentrecht
Das schweizerische Patentrecht soll attraktiver werden, zum einen indem das Schweizer Patent mittels Einführung einer Vollprüfung im Vergleich zum Europäischen Patent aufgewertet wird. Zum andern soll neu ein sog. ungeprüftes Gebrauchsmuster zur Verfügung stehen. Mit der Aufwertung des Schweizer Patents soll v.a. den KMU der aufwendige Weg über ein Europäisches Patent erspart bleiben. Und das Instrument der Gebrauchsmuster soll sowohl KMU’s als auch Einzelpersonen als rasche und günstige Alternative zur Verfügung stehen.
iusNet IP 20.12.2020

Aktivlegitimation / Peer to Peer Protokoll / Patentverletzung

Rechtsprechung
Patentrecht

O2019_004 v. 6. Oktober 2020

Beim Inhaber einer exklusiven (ausschliesslichen) Lizenz ist die Aktivlegitimation unabhängig von einer Eintragung der Lizenz im Patentregister gegeben. Zudem muss der Lizenzvertrag nicht zwingend als Beweismittel eingereicht werden. Werden Token auf dem Sekundärmarkt transferiert, ist die Beklagte, die die Token initial ausgegeben hatte, zumindest Gehilfin (Art. 66 lit. d PatG). Jedoch kann das Kopieren von Daten nicht mit dem Verschieben von Daten (gemäss den Patentansprüchen) gleichgesetzt werden, sodass keine Patentverletzung gegeben ist. Das Verschieben von Daten beinhaltet ein Kopieren und zugleich ein Löschen, also zwei miteinander verbundene Vorgänge.
iusNet IP 18.12.2020

Beschwerde gegen das Urteil O2016_012 des Bundespatentgerichts betr. Verletzung des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 1 411 869

Rechtsprechung
Patentrecht
Entscheidend für eine Berücksichtigung einer Patenteinschränkung (in Form eines teilweisen Verzichts gemäss PatG Art. 24) nach Erstattung des Fachrichtervotums als Reaktion auf erstmals in der Duplik erfolgtes Vorbringen ist, ob diese unter Art. 229 Abs. 1 lit. a ZPO (als echtes Novum) oder unter Art. 229 Abs. 1 lit. b ZPO (als unechtes Novum) zu subsumieren ist. Die Zulässigkeit von Noven, deren Entstehung vom Willen der Parteien abhängt, entscheidet sich dabei danach, ob sie trotz zumutbarer Sorgfalt im Sinn von Art. 229 Abs. 1 lit. b ZPO nicht vorher vorgebracht werden konnten.
iusNet IP 25.10.2020

Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren: neue Auslegung von Art. 53 lit. b EPÜ

Rechtsprechung
Patentrecht
Gemäss der Stellungnahme der Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom 14. Mai 2020 wirkt sich die Ausnahme von der Patentierbarkeit in Artikel 53(b) EPÜ negativ auf die Zulässigkeit von Erzeugnisansprüchen und Product-by-Process-Ansprüchen aus, die sich auf Pflanzen, Pflanzenmaterial oder Tiere beziehen, wenn Produkte ausschliesslich durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnen werden oder wenn die beanspruchten Verfahrensmerkmale ein im Wesentlichen biologisches Verfahren definieren.
iusNet IP 30.08.2020

Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 475 827 B1

Rechtsprechung
Patentrecht
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kommen bei einem Vorrichtungsanspruch (Erzeugnisanspruch) Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben im Regelfall keine schutzbeschränkende Wirkung zu. Eine bekannte Vorrichtung, die alle im Patentanspruch aufgeführten strukturellen (körperlichen) Merkmale besitzt, nimmt den Gegenstand des Patentanspruchs neuheitsschädlich vorweg, wenn die bekannte Vorrichtung für den im Anspruch genannten Zweck geeignet ist
iusNet IP 29.06.2020

Neue Tatsachen nach Fachrichtervotum/Substanziierungspflicht

Rechtsprechung
Patentrecht

O2017_014 v. 10. März 2020

Werden neue Tatsachen und Beweismittel erst nach dem Fachrichtervotum in das Verfahren eingebracht ist dies verspätet, d.h. diese Ausführungen und Dokumente werden nicht berücksichtigt (vgl. Art. 229 ZPO). Die Klägerin hat zudem eine Substanziierungspflicht. Sie muss darlegen, wie die Merkmale gemäss den Patentansprüchen durch die Beklagte verwirklicht werden. Ein pauschaler Verweis auf die Fachinformation des Generikums (Arzneimittel) der Beklagten ist nicht ausreichend. Wurden die Patentansprüche während dem Verfahren geändert, muss die Verwirklichung der neuen Ansprüche dargelegt (substanziiert) werden.
iusNet IP 29.06.2020

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