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Patentrecht

Patentrecht

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilverfahren. Änderung der Patentansprüche wird als neue Tatsache angesehen.

Kommentierung
Patentrecht
Mit der Änderung von Patentansprüchen wird der Schutzbereich eines Patents neu definiert. Ob die Änderung zulässig ist, ergibt sich erst aufgrund einer Beurteilung, die eine Prüfung in tatsächlicher Hinsicht erfordert. Eine Änderung der Patentansprüche im Zivilprozess wird somit dem Vorbringen von Noven gleichgesetzt. Die verfahrensrechtlichen Grundsätze in Bezug auf Noven (Eventualmaxime gemäss Art. 229 ZPO) gelten auch in patentrechtlichen Zivilverfahren.
Matthias Steinlin
iusNet IP 27.10.2018

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilprozessen

Rechtsprechung
Patentrecht

4A_70/2019 vom 6.8.2019

Die verfahrensrechtlichen Grundsätze gelten auch in patentrechtlichen Zivilverfahren. Der Grundsatz, dass sich jede Partei zweimal uneingeschränkt äussern kann, findet somit auch vor dem Bundespatentgericht Anwendung. Mit der Änderung von Patentansprüchen wird der Schutzbereich des Patents neu definiert. Eine solche Änderung wird dem Vorbringen von Noven gleichgesetzt, womit Art. 229 Abs. 1 ZPO zu beachten ist.
iusNet IP 27.10.2018

Prüfung der Nichtigkeit eines ESZ bei Nichteinhaltung der Antragsfrist bzw. bei einem fehlerhaften Wiedereinsetzungsgesuch

Kommentierung
Patentrecht
Nach Feststellung des abschliessenden Charakters von Art. 140k PatG hat das BGer entschieden, dass die Nichteinhaltung der Antragsfrist gemäss Art. 140f PatG bzw. die fehlerhafte Wiedereinsetzung gemäss Art. 47 PatG nicht unter einen Nichtigkeitsgrund gemäss Art. 140k PatG subsumiert werden kann. Es ist im Übrigen zum Schluss gekommen, dass auch nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen hier keine nichtige Verfügung vorliegt.
Gilles Aebischer
iusNet IP 24.08.2019

Sturm im Wasserglas

Fachbeitrag
Patentrecht

Spannungsverhältnis zwischen Patentschutz für die zweite medizinische Indikation und medizinischer Behandlungsfreiheit vor dem Hintergrund aktueller regulatorischer Rahmenbedingungen in der Schweiz

Neu schützt das Patentgesetz die Behandlungsfreiheit von Medizinalpersonen. Patentrechtliche Autoren befürchten, dass diese neuen Bestimmungen den Patentschutz für die zweite medizinische Indikation wirkungslos machen werden. Aufgrund der Entwicklungsgeschichte sowie der rechtlichen und regulatorischen Besonderheiten ist eine solche Entwicklung in der Schweiz nicht zu befürchten.
sic! 07-8/2019

Patente und kartellrechtliche Zugangsgewähr – Motor für die digitale Zukunft?

Fachbeitrag
Patentrecht
Seit jeher stehen Patente und Wettbewerb(srecht) in einem nicht spannungsfreien, letztlich aber frucht­baren Komplementaritäts­verhältnis. Die digitale Transfor­mation bringt neue Herausforderungen für beide: Eine universelle, ­teilweise proprietäre Kommunikationsinfrastruktur, die algorithmische Datenwirtschaft oder die Internatio­nali­sierung der Wirtschaftsprozesse seien als Beispiele genannt. Diesen Veränderungen wird das traditionelle Kartell- und Patentrecht nicht vollauf gerecht, es besteht Handlungs- und Wandlungsbedarf.
sic! 05/2019

Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu, der sich zudem anhand des Erzeugnisbegriffs bestimmt

Kommentierung
Patentrecht
Wie einem Patent, kommt auch einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs, der sich seinerseits am Heilmittelrecht orientiert. Der Schutzbereich des Zertifikats umfasst den Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform, sofern diese keine unerwartete zusätzliche oder andere Wirkung zeigt.
Matthias Steinlin
iusNet IP 23.06.2019

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikats

Rechtsprechung
Patentrecht

O2017_023 v. 3. Mai 2019

Wie einem Patent, kommt auch einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs, der sich seinerseits am Heilmittelrecht orientiert. Der Schutzbereich des Zertifikats umfasst den Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform, sofern diese keine unerwartete zusätzliche oder andere Wirkung zeigt. 
iusNet IP 23.06.2019

Prüfung der Nichtigkeit eines ESZ bei Nichteinhaltung der Antragsfrist bzw. bei einem fehlerhaften Wiedereinsetzungsgesuch

Rechtsprechung
Patentrecht
In diesem Urteil hat das BGer die Rechtsfrage beurteilt, ob die Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung eines ergänzenden Schutzzertifikats bzw. eine fehlerhafte Wiedereinsetzung in diese Frist zur Nichtigkeit des Zertifikats führt. Nach Feststellung des abschliessenden Charakters von Art. 140k PatG hat das BGer entschieden, dass die Nichteinhaltung der Antragsfrist gemäss Art. 140f PatG bzw. die fehlerhafte Wiedereinsetzung gemäss Art. 47 PatG nicht unter einen Nichtigkeitsgrund gemäss Art. 140k PatG subsumiert werden kann. Es ist im Übrigen zum Schluss gekommen, dass nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen keine nichtige Verfügung vorliegt.
iusNet IP 23.06.2019

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