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Patentrecht

Patentrecht

iMessage: Poaching- und reverse-Engineering-Risiko bedeutet nicht unbedingt Geschäftsgeheimnis

Rechtsprechung
Patentrecht
Das Risiko des "Poaching" und "reverse Engineering" bedeutet nicht, dass ein Geschäftsgeheimnis besteht, insbesondere wenn diese Informationen bereits in sozialen Netzwerken oder in Patenten öffentlich zugänglich sind. In diesem Zusammenhang wäre ein Schutz nach Art. 68 PatG und 156 ZPO gleichbedeutend mit der Erzeugung unnötiger Prozesskosten im Sinne von Art. 108 ZPO.
iusNet IP 23.06.2022

Einrede der mangelnden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils eines europäischen Patents - Aufgabe-Lösungs-Ansatz des europäischen Patentamts und dessen Anwendung

Kommentierung
Patentrecht
Die Beweislast für die offenkundige Vorbenutzung trägt die Beklagte. Das Bundespatentgericht wendet bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit grundsätzlich den vom Europäischen Patentamt (EPA) entwickelten Aufgabe-Lösungs-Ansatz an. Bei Verwendungsansprüchen ist es üblich, die zu lösende Aufgabe als die Verwendung der beanspruchten Vorrichtung zum genannten Zweck zu formulieren. Die objektive Aufgabe kann ausnahmsweise als Aneinanderreihung verschiedener «Teilaufgaben» gesehen werden.
Thomas Körner
iusNet IP 30.05.2022

Künstliche Intelligenz (KI) kann nicht als Erfinder gelten

Rechtsprechung
Patentrecht

11 W (pat) 5/21 v. 11.11.2021

KI kann gemäss deutscher Gesetzgebung nicht Erfinder oder Miterfinder sein; denn bei der verlangten Namensnennung geht es um das Recht auf Anerkennung der Erfinderqualität. Indessen erfolgt eine Rückweisung mit dem Hinweis, das DPMA hätte auf gewisse im Anmeldeformular genannte Angaben zur Erfinderbenennung eingehen müssen; denn die Voraussetzungen gemäss Formular zur Erfinderbenennung seien in der PatV nicht abschliessend geregelt.
iusNet IP 30.05.2022

Schulthess Forum Intellectual Property 2022

Veranstaltungen
Dienstag, 14. März 2023 - 8:30 bis 17:00
In der Diskussion um die Freigabe der Patente an Impfstoffen unter COVID19 oder der aktuellen Frage, wie man mit Patentrechten in politisch instabilen Ländern umgeht, wird deutlich: IP und Patentrechte müssen nicht nur geschützt sondern der Schutz muss auch durchgesetzt werden. Geistiges Eigentum, Patenten oder Marken muss sodann verwertet werden können, um einen wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen.

Einrede der mangelden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 468 653 B1

Rechtsprechung
Patentrecht
Die Beweislast für die offenkundige Vorbenutzung trägt die Beklagte. Mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist der Beweis mit dem Regelbeweismass der vollen Überzeugung zu erbringen. Das Gericht wendet bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit grundsätzlich den vom Europäischen Patentamt (EPA) entwickelten Aufgabe-Lösungs-Ansatz an. Bei Verwendungsansprüchen ist es üblich, die zu lösende Aufgabe als die Verwendung der beanspruchten Vorrichtung zum genannten Zweck zu formulieren. Die objektive Aufgabe kann ausnahmsweise als Aneinanderreihung verschiedener «Teilaufgaben» gesehen werden.
iusNet IP 24.04.2022

Kein vorläufiger Patentschutz im Schweizer Recht

Rechtsprechung
Patentrecht

S02021_007 v. 04.01.2022

Im Gegensatz zum EPÜ schützt das PatG vorläufig erteilte Patente nicht. Mithin verfügt der Anmelder mit einem vorläufigen Schutz seines Patents nach EU-Recht nicht über eine Aktivlegitimation nach Schweizer Recht. Dieser Unterschied bedeutet eine unechte Gesetzlücke, die der Richter nicht korrigieren kann. Dies ist jedoch ein ausreichender Grund für das Gericht, das Verfahren bis zur Klärung der Frage der definitiven Erteilung des Patents auszusetzen.
iusNet IP 18.02.2022

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