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Patentrecht

Patentrecht

Auch alte Dokumente sind bei der Beurteilung der Nichtigkeit eines Patents zu berücksichtigen

Kommentierung
Patentrecht
Das Bundesgericht bestätigt im Entscheid 4A_282/2018 seine Rechtsprechung, wonach alle öffentlich zugänglichen Daten, insbesondere auch alte Dokumente, zum Stand der Technik gehören. Die technische Prüfung der Erfindung erfordert die Berücksichtigung mehrerer Aspekte. Das Alter der Dokumente allein sollte daher nicht als entscheidend für die Beurteilung des Standes der Technik angesehen werden.
Gilles Aebischer
iusNet IP 22.04.2019

Nichtigkeit eines Patents wegen Fehlens der erfinderischen Tätigkeit - Berücksichtigung eines jahrhundertealten Dokuments bei der Bestimmung des Standes der Technik

Rechtsprechung
Patentrecht
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach alle öffentlich zugänglichen Daten, insbesondere auch alte Dokumente, zum Stand der Technik gehören. Die technische Prüfung der Erfindung erfordert die Berücksichtigung mehrerer Aspekte. Das Alter der Dokumente allein sollte daher nicht als entscheidend für die Beurteilung des Standes der Technik angesehen werden. Es ist auch zu prüfen, ob die Erfindung, die Gegenstand des alten Dokuments ist, ungenutzt geblieben ist, so dass der Fachmann sie nicht mehr berücksichtigen würde.
iusNet IP 22.04.2019

Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess

Fachbeitrag
Patentrecht
Klagt die Inhaberin eines standardessentiellen Patentes vor dem Schweizer BPatGer gegen einen Standard-Implementierer auf Unterlassung (Art. 72 PatG), so weist dieser ­Prozess im Vergleich zu einem «normalen» Patentverletzungsprozess verschiedene zivilprozessuale Besonderheiten auf. Diese sind Gegenstand des folgenden Beitrages.
sic! 03/2019

In Sachen «Fulvestrant» kritisiert das BGer die fehlende Offenbarung einer ausführbaren Lösung

Rechtsprechung
Patentrecht
Das BGer übernimmt den sog. Aufgaben-Lösungs-Ansatz. Dabei folgert es mit Bezug auf den im Vordergrund stehenden wissenschaftlichen Aufsatz als nächstliegendem Stand der Technik, dass darin gar keine technische Lehre bzw. ausführbare Lösung offenbart werde. Damit habe die Vorinstanz den Begriff der Ausführbarkeit oder hinreichenden Offenbarung verkannt und den Aufgaben-Lösungs-Ansatz verlassen, was zur Rückweisung an die Vorinstanz zwecks neuen Entscheids aufgrund einer objektiv zutreffenden Aufgabe führt.
iusNet IP 26.02.2019

«FRAND»-Obliegenheiten bei standardessentiellen Patenten aus vertrags- und kartellrechtlicher Perspektive

Fachbeitrag
Patentrecht
Während sich im Ausland bereits zahlreiche Gerichte mit den Implikationen des Urteils des EuGH vom 16. Juli 2015 in Sachen Huawei gegen ZTE beschäftigten, existiert in der Schweiz so weit ersichtlich kein ­Gerichtsentscheid zu den Fragen rund um die Lizenzierung standard­essentieller Patente bzw. zur recht­lichen Tragweite von FRAND-Er­klärungen. Auch in der Schweizer Literatur wurde die Thematik bisher bloss punktuell behandelt. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Standards ist auch in der Schweiz mit Prozessen mit Bezügen zu standardessentiellen Patenten bzw. zur FRAND-Thematik zu rechnen.
sic! 01/2019

Neuerungen im Patentrecht per 1. Januar 2019

Gesetzgebung
Patentrecht
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 wurden zwecks Wahrung der medizinischen Behandlungsfreiheit sowie der Förderung der Entwicklung von Kinderarzneimitteln im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes, die ebenfalls am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, Änderungen des PatG sowie der PatV eingeführt (Verlängerungsmöglichkeit der erweiterten Schutzzertifikate sowie Einführung eines besonderen pädiatrischen Schutzzertifikats). Weiter hat das IGE gestützt auf BGE 144 III 285 rückwirkend auf den 11. Juni 2018 eine Praxisänderung im Bereich der Erteilung von ergänzenden Schutzzertifikaten vorgenommen.
iusNet IGR 16.12.2018

Praxisänderung ergänzenden Schutzzertifikate

Kommentierung
Patentrecht
BGE 144 III 285 ist von grundlegender Bedeutung für die künftige Beurteilung von Gesuchen um Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats. Die Vorinstanz hatte die Gültigkeit des im Streit liegenden ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ) bestätigt. Das Bundesgericht öffnete nun einer Praxisänderung den Weg, wonach für ESZ nicht mehr der sog. Verletzungs-Test, sondern die auf der Medeva-Rechtsprechung des EuGH fussende Offenbarungstheorie massgebend ist. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass kein besonders gewichtiges öffentliches Interesse an der rückwirkenden Anwendung der Rechtsprechungsänderung auf das bereits erteilte ESZ erkennbar sei.
Brigitte Bieler
iusNet IGR 16.12.2018

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