2019 stiess die Motion Hefti die gegenwärtige Teilrevision des Patentgesetzes an. Seit November 2022 liegt der Entwurf mit Botschaft vor. Demnach soll auf das im Vorentwurf noch vorgesehene Gebrauchsmuster verzichtet werden. Das Patentprüfungsverfahren soll flexibel ausgestaltet sein, indem ein Anmelder lediglich ein Antragsrecht auf Prüfung aller Patentierungsvoraussetzungen hat. Für alle Patentanmeldungen ist eine obligatorische Recherche vorgesehen, wobei das IGE im Einzelfall darauf verzichten darf. Zudem soll der Rechtsweg revidiert werden.