Die Abbildung der typischen Film-Figur («Charlot») von Charlie Chaplin ist nicht markenschutzfähig
Die Abbildung der typischen Film-Figur («Charlot») von Charlie Chaplin ist nicht markenschutzfähig
Die Abbildung der typischen Film-Figur («Charlot») von Charlie Chaplin ist nicht markenschutzfähig
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 23. September 2022 verweigerte das EUIPO der Roy Export SAS, Paris, die Unionsmarken-Eintragung für ein Bildzeichen, welches eine für die filmische Erscheinung («Charlot») von Charlie Chaplin typische Fotografie enthält; dies mit Beanspruchung diverser Waren und Dienstleistungen wie z.B. Bild- und Ton-Wiedergabegeräte, Administrations-Dienstleistungen im kommerziellen Bereich, Telekommunikation, Bildungswesen etc. Gegen diese Verfügung rekurrierte die Roy Export SAS beim EUIPO, welches den ersten Entscheid mangels fristgerechter Begründung des Rekurses bestätigte.
Abweisung des Rekurses
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Unterscheidungskraft (Auszug)
1. Grundsätzliches:
Gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. b der Verordnung (EU) 2017.1001 sind Zeichen von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen, wenn sie keine Unterscheidungskraft entfalten. (Überschrift zum Entscheid sinngemäss)
2. Subsumtion (i.S. einer Wiederholung der Argumente im Erst-Entscheid):
- Als massgebende Verkehrskreise gelten vorliegend sowohl Fachkreise als auch das breite Publikum. (Auszug aus den Erwägungen, Punkt 1 ...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.