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«Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil Blindenführhunde Assistenzhunde Autismusbegleithunde Sozialhunde (fig.)» ist schutzfähig

«Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil Blindenführhunde Assistenzhunde Autismusbegleithunde Sozialhunde (fig.)» ist schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

«Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil Blindenführhunde Assistenzhunde Autismusbegleithunde Sozialhunde (fig.)» ist schutzfähig

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 2. Juli 2018 beantragte die Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde die Markeneintragung des Zeichens «Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil Blindenführhunde Assistenzhunde Autismusbegleithunde Sozialhunde (fig.)» mit folgendem Aussehen


für diverse Dienstleistungen der Klassen 41 und 44. Trotz anschliessender Einschränkung der Produkte auf die schweizerische Herkunft wies das IGE abschliessend zu vorangegangener Korrespondenz das Gesuch mit Verfügung vom 8. April 2022 für alle Produkte ab. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, das Zeichen wirke direkt beschreibend, ohne dass das Bildelement sich von üblichen Darstellungen abhebe. Gegen diesen Entscheid erhob die Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Beschwerde beim BVGer.

Gutheissung der Beschwerde

Vorbemerkung: Das vorliegende Urteil greift auch die Frage eines Freihaltebedürfnisses auf. Da die entsprechenden Ausführungen nur rudimentär sind (vgl. Behandlung einzig in der...

iusNet IP 17.12.2023

 

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