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«StyleLine» ist für die abgewiesenen Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

«StyleLine» ist für die abgewiesenen Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

«StyleLine» ist für die abgewiesenen Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 19. August 2021 beantragte die Sivantos Pte. Ltd., Singapur, die Markeneintragung des Zeichens «StyleLine» für «Software für Hörgeräte; drahtlose Sende- und Empfangsgeräte für Hörgeräte» der Klasse 9 sowie «Medizinische Hörgeräte und deren Bestandteile» der Klasse 10. Mit Verfügung vom 30. März 2023 wies das IGE das Gesuch für «drahtlose Sende- und Empfangsgeräte für Hörgeräte» und «medizinische Hörgeräte und deren Bestandteile» zurück mit der Begründung, insoweit wirke das Zeichen beschreibend und anpreisend. Gegen diesen Entscheid erhob die Sivantos Pte. Ltd. Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

II. Erwägungen unter dem Aspekt der Unterscheidungskraft (Auszug / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)

1. Grundsätzliches:

a) Gemäss Art. 2 Bst. a MSchG sind dem Gemeingut zugehörige Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen, sofern sie sich nicht im Verkehr durchgesetzt haben. (E. 2.1 erster Satz)

b) Als Teil des Gemeingutes gelten (i) Zeichen, denen die nötige Unterscheidungskraft für die Individualisierung der Produkte des Zeicheninhabers fehlt und/oder (ii) Zeichen, welche für den...

iusNet IP 17.12.2023

 

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