Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen
Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen
Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 29. April 2013 bzw. 4. November 2015 hinterlegte die Ba.__ AG in der Schweiz die Marken CH 645'779 «Glubschi» sowie (gestützt auf eine deutsche Basismarke) das Zeichen IR 1'281'710 «Glubschis». Ebenfalls am 4. November 2015 erfolgte seitens der Ba.__ AG (gestützt auf eine deutsche Basismerke) die Anmeldung der Wort-/Bildmarke IR 1'285'540 mit folgendem Erscheinungsbild:
Im Rahmen diverser Vorgänge klagte die us-amerikanische Aa.__ Inc., eine weltweit aktive Herstellerin von Plüschtieren, u.a. gegen die Ba.__ AG (Beklagte 1) vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau u.a. (i) mit dem Begehren, es sei (u.a.) der Beklagten 1 zu verbieten, folgende Plüschtiere und Plüschtier-Anhänger:
unter der Bezeichnung «Glubschi» oder «Glubschis» anzubieten, zu bewerben, in Verkehr zu bringen, zu verkaufen oder durch Dritte anbieten, bewerben, in Verkehr bringen oder...
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