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«FACE ID» ist für die beanspruchten Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

«FACE ID» ist für die beanspruchten Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

«FACE ID» ist für die beanspruchten Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 16. August 2017 beantragte die us-amerikanische Apple Inc. die Markeneintragung des Zeichens «FACE ID» für «Computersoftware, Apparate und Geräte zur Verwendung bei der biometrischen Authentifizierung, Verifizierung und Zugangskontrolle» der Klasse 9 sowie diverse Beratungs-Dienstleistungen im Bereich der Computerverwendung gemäss Klasse 42. Nach mehrfachem Austausch von Korrespondenz bestätigte das IGE mit Verfügung vom 23. September 2022 die Verweigerung der Registrierung mit der Begründung, für die beanspruchten Produkte erweise sich das Zeichen als beschreibend. Gegen diesen Entscheid erhob die Apple Inc. Beschwerde beim BVGer. 

Abweisung der Beschwerde.

Vorbemerkungen: Das Urteil behandelt auch das Thema der Gleichbehandlung. Darauf wird untenstehend nicht eingegangen, weil das entsprechende Argument offensichtlich nicht haltbar war (vgl. E. 6). Weiter ging es um das Thema der Verkehrsdurchsetzung, welches jedoch materiell nicht behandelt wurde, zumal die Vorinstanz keine Gelegenheit hatte, sich dazu zu äussern (vgl. E. 8.1 – 8.2); da rein verfahrensrechtlicher Natur, wird auch dieser Aspekt des Urteils hier...

iusNet IP 23.10.2023

 

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