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«inTime AGILE LOGISTICS (fig.)» gehört für die fraglichen Produkte (Logistik i.w.S.) zum Gemeingut

«inTime AGILE LOGISTICS (fig.)» gehört für die fraglichen Produkte (Logistik i.w.S.) zum Gemeingut

Rechtsprechung
Markenrecht

«inTime AGILE LOGISTICS (fig.)» gehört für die fraglichen Produkte (Logistik i.w.S.) zum Gemeingut

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 2. Juli 2020 notifizierte die OMPI dem IGE eine beantragte Schutzausdehnung auf die Schweiz für die deutsche InTime Service GmbH betreffend die Marke IR 1'539'009 «inTime AGILE LOGISTICS (fig.)»

mit Beanspruchung diverser Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 38 und 39 im Transportsektor sowie von Dienstleistungen der Klasse 42 im Computerbereich («conception et développement de matériel informatique et logiciels». Mit Verfügung vom 30. Januar 2023 wies das IGE diesen Antrag im Anschluss an vorangegangene Korrespondenz ab; dies im Wesentlichen mit der Begründung, im Gesamteindruck wirke das Zeichen beschreibend, nämlich als direkter Hinweis insbesondere auf Art und Qualität der geltend gemachten Produkte. Gegen diesen Entscheid erhob die InTime Service GmbH am 27. Februar 2023 Beschwerde beim BVGer.

 

Abweisung der Beschwerde

Vorbemerkung: Das Urteil behandelt auch den Einwand der fehlenden Gleichbehandlung mit anderen...

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