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Erfordernis einer differenzierten Prüfung des Verlagsprogramms, insbes. betr. Kriterium der kulturellen Orientierung (Sach- oder Fachbuch)

Rechtsprechung
Urheberrecht

Erfordernis einer differenzierten Prüfung des Verlagsprogramms, insbes. betr. Kriterium der kulturellen Orientierung (Sach- oder Fachbuch)

Kunstbucheditionen fallen klar unter den Begriff der förderbaren Kunst- oder Sachbücher. Auch hinsichtlich anderer Bereiche des zu prüfenden Verlagsprogramms ist eine differenzierte Untersuchung hinsichtlich der einzelnen Kriterien der Förderungsverordnung angebracht.
iusNet IGR 30.09.2018

Erfordernis einer differenzierten Prüfung des Verlagsprogramms / kein Abstellen einzig auf die Bezeichnung der Gesuchstellerin selber als Fachverlag und ein angeblich beschränktes Zielpublikum

Rechtsprechung
Urheberrecht

Erfordernis einer differenzierten Prüfung des Verlagsprogramms / kein Abstellen einzig auf die Bezeichnung der Gesuchstellerin selber als Fachverlag und ein angeblich beschränktes Zielpublikum

Es ist willkürlich, das Gesuch um einen Strukturbeitrag aus dem Kredit zur Verlagsförderung einzig mit der Begründung abzulehnen, die Gesuchstellerin bezeichne sich selber als Fachverlag und wende sich nur an ein beschränktes Zielpublikum.
iusNet IGR 30.09.2018

Der Schutz von Zeichen durch das NZSchG geht dem Markenschutzrecht nach MSchG vor

Rechtsprechung
Markenrecht

Der Schutz von Zeichen durch das NZSchG geht dem Markenschutzrecht nach MSchG vor

Das Sigel "ADB" steht für "Asian Development Bank" und ist gemäss NZSchG – mit Vorrang gegenüber dem MSchG – geschützt. Allerdings sind die sich aufgrund von Art. 5 NZSchG ergebenden wohlerworbenen Rechte zu berücksichtigen. Die Wort-/Bildmarke adb (fig.) ist demgegenüber nicht als neues Zeichen eintragungsfähig.
iusNet IGR 30.09.2018

Praxisänderung im Bereich der Voraussetzungen für Ergänzende Schutzzertifikate

Rechtsprechung
Patentrecht

Praxisänderung im Bereich der Voraussetzungen für Ergänzende Schutzzertifikate

Zum Thema des Ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ) ist gemäss Bundesgericht eine Praxisänderung angezeigt: Es soll nicht mehr die Verletzungstheorie, sondern die durch den EuGH vorgezogene Offenbarungstheorie gelten.
iusNet IGR 30.09.2018

Bedeutung des "Stand der Technik" für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit

Rechtsprechung
Patentrecht

Bedeutung des "Stand der Technik" für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit

Das zum Stand der Technik verwendete Dokument muss eine ausführbare technische Lehre enthalten, um damit die Prüfung gemäss dem "Aufgabe-Lösungs-Ansatz" zu ermöglichen, ob das untersuchte Patent auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht.
iusNet IGR 28.09.2018

Bedeutung einer nichtigen Vereinbarung über die Verwendung eines Namens für die Eintragung desselben als Bestandteil einer bzw. mehrerer Marken

Rechtsprechung
Markenrecht

Bedeutung einer nichtigen Vereinbarung über die Verwendung eines Namens für die Eintragung desselben als Bestandteil einer bzw. mehrerer Marken

Masst sich ein Vermieter aufgrund einer nichtigen Vertragsabrede mit dem Mieter an, einen durch diesen verwendeten Namen im Rahmen einer bzw. mehrerer Marken im Markenregister eintragen zu lassen, hält sich das Bundesgericht an die verbindlichen Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz und deren daraus abgeleitete Rechtsfolge, infolge Nichtigkeit der Vertragsabrede seien auch die betroffenen die Markeneintragungen zu löschen.
iusNet IGR 23.08.2018

Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen

Rechtsprechung
Markenrecht

Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen

Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ wird durch das massgebende Publikum als Hinweis auf die angebotenen Produkte und/oder deren Anbieter verstanden, der trotz Formulierung in englischer Sprache ohne weiteres verständlich ist. Trotz einer Vielzahl herangezogener Vergleichsmarken ist kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gegeben.
iusNet IGR 23.08.2018

Markeneintragung für „WingTsun“

Rechtsprechung
Markenrecht

Markeneintragung für „WingTsun“

Einerseits ist das Zeichen „WingTsun“ für das allgemeine Publikum nicht verständlich; deshalb kann es auch keinen nur beschreibenden Charakter aufweisen. Anderseits besteht seitens der Mitanbieter dieser Kampfsportart ein legitimer Bedarf, denselben Begriff für ihr eigenes Angebot zu verwenden; mithin ist eine Freihaltebedürftigkeit gegeben.
iusNet IGR 23.08.2018

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