Das nationale Familienrecht setzt sich nicht ohne weiteres gegen den durch die EU angestrebten Schutz der Urheberrechte durch
Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, kann sich nicht einfach dadurch der Haftung entziehen, dass er eines seiner Familienmitglieder nennt, welches Zugang zum gleichen Internetanschluss hatte.
Die Mitwirkung an einem in Konzept und Gestaltung vorgegebenen Handbuch führt nicht zur Miturheberschaft
Liegt die Individualität eines Handbuchs in Konzept und Gestaltung, welche durch eine Person X erschaffen und vorgegeben worden sind, führen durch eine Drittperson beigesteuerte Änderungen oder Ergänzungen innerhalb des Gesamtwerks nicht zu einer Stellung als Miturheberin.
Die Internet-Publikation von durch ein Museum veröffentlichten Werkaufnahmen eines ihrer Mitarbeiter ohne Zustimmung des Museums verletzt Urheberrechte des Museums
Liess ein Museum durch einen seiner Mitarbeiter Fotos von (auch gemeinfreien) Werken erstellen, welche es im Rahmen einer Publikation verwendete, verletzt ein Dritter Urheberrechte des Museums, wenn er solche Fotos einscannte und sie ohne Erlaubnis im Internet öffentlich zugänglich machte.
Die Marke «SO’BiOétic (fig.)» ist infolge Verwechslungsgefahr sowie z.T. schädlicher Wirkung für die Widerspruchsmarken nicht schutzfähig
Die betroffenen Zeichen sind sich im Lichte einer Gesamtbeurteilung in schädlicher Weise ähnlich. Auch besteht hinsichtlich einiger beanspruchter Produkte die Gefahr, dass die angefochtene Marke das erhebliche Renommee der Widerspruchsmarken beeinträchtigt.
Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig
Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» wird durch die bezüglich Schnupftabak bzw. Schnupfpulver auch als spezialisierte Fachgeschäfte angesprochenen Verkehrskreise i.S. einer Herkunftsbezeichnung verstanden; zudem ist das Zeichen irreführend, weil die beanspruchten Produkte nicht aus dieser Stadt stammen.
Fehlende Belangbarkeit als «Access Provider» für Tätigkeiten der «Hoster/Uploader» oder für das Verhalten der «User»
Die Swisscom steht hier als sog. «Access Provider» bzw. Anbieterin von Internetzugang zur Diskussion. Dabei hat das BGer erkannt, dass mittels solcher Internetzugänge auch auf illegale Weise Filme verfügbar werden. Für diese Folgen kann der «Access Provider» jedoch nicht haftbar gemacht werden, weshalb die Swisscom nicht verpflichtet ist, entsprechende Internetzugriffe zu sperren.
Nichtigkeit eines Patents wegen Fehlens der erfinderischen Tätigkeit - Berücksichtigung eines jahrhundertealten Dokuments bei der Bestimmung des Standes der Technik
Das Alter der Dokumente allein sollte nicht als entscheidend für die Bestimmung des Standes der Technik angesehen werden.
Das Zeichen «ETERNA» ist für die durch das IGE beanstandeten Waren nicht markenschutzfähig
Das Zeichen «ETERNA» ist für die durch das IGE beanstandeten, auf Industriezweige ausgerichteten Waren nicht schutzfähig, weil es in diesem Zusammenhang für die italienisch-sprachigen schweizerischen Abnehmer – mit der Bedeutung «ewig haltbar» – als qualitativ anpreisend zu qualifizieren ist.
Die Marke «SWICASA» erweist sich gegenüber der Marke «MICASA» als schutzfähig
Mangels Verwechslungsgefahr setzt sich die Marke «SWICASA» trotz praktisch identischer beanspruchter Waren und grosser Ähnlichkeit in Schriftbild, Wortklang sowie Sinngehalt im Vergleich zur Widerspruchsmarke «MICASA» als schutzfähig durch.
Die Widerspruchsmarke «COCO» setzt sich gegenüber der angefochtenen Marke «COCOO (fig.)» durch
Wegen Verwechslungsgefahr erweist sich die Marke «COCOO (fig.)» für die durch sie beanspruchten Produkte im Vergleich zur Widerspruchsmarke «COCO» nicht als markenschutzfähig angesichts der Parallelen zwischen den Zeichen selber sowie insbes. der identischen Sprechweise im Bereich der deutschen sowie italienischen Sprache.