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Markenrecht

Markenrecht

primeGear – mehrfach sinnstiftende Bedeutung des Zeichens

Kommentierung
Markenrecht
Trotz mehrdeutiger Zeichenbestandteile konnte keine Unterscheidungskraft begründet werden. Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Markenhinterlegungsgesuchs für das Zeichen „primeGear“ für Dienstleistungen der Klasse 40 ab. Es bestätigt seine Praxis zu Art. 2 Bst. a MSchG und spricht dem Zeichen in zweifacher Hinsicht eine sinnstiftende und damit beschreibende sowie anpreisende Bedeutung für die fraglichen Dienstleistungen zu. Trotz Voreintragung derselben Marke durch das EUIPO kann dieses Urteil als übereinstimmend mit der schweizerischen und europäischen Rechtsprechung zu anpreisenden Marken bewertet werden.
Brigitte Bieler
iusNet IP 29.06.2020

Eine Verwechslungsgefahr ist regelmässig nicht vorhanden, wenn die zu vergleichenden Marken einzig in gemeinfreien Elementen übereinstimmen

Kommentierung
Markenrecht
Das BVGer hat im Fall SMAC gegen LISSMAC die Beschwerde umfänglich gutgeheissen und bestätigt, dass der Gesamteindruck der Marke in erster Linie von den kennzeichnungskräftigen Bestandteilen geprägt wird. Schwache Elemente vermögen ihn weniger zu beeinflussen und gemeinfreie Elemente spielen eine untergeordnete Rolle. Eine Verwechslungsgefahr ist damit regelmässig nicht vorhanden, wenn die zu vergleichenden Marken einzig in gemeinfreien Elementen übereinstimmen, die für sich genommen nicht schützenswert sind.
Sebastian Saissi
iusNet IP 29.06.2020

«HYBRITEC» ist für die beanspruchten technischen Kombigeräte nicht schutzfähig, insbes. auch nicht im Verkehr durchgesetzt

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «HYBRITEC» wendet sich an Fachkreise mit erhöhter Aufmerksamkeit und erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (aus verschiedenen Komponenten zusammengesetzte Waren der Klasse 11) als beschreibend bzw. nicht unterscheidungskräftig. Ein Freihaltebedürfnis fehlt angesichts von begrifflichen Alternativen zum Zeichen, und eine Verkehrsdurchsetzung in der Schweiz wurde nicht ausreichend glaubhaft gemacht.
iusNet IP 29.06.2020

«DO-TANK» ist nicht schutzfähig, weil für die Produkte beschreibend oder freihaltebedürftig

Rechtsprechung
Markenrecht
«do tank» wird durch die massgebenden Fachkreise interpretiert als «Denkfabrik». Für die beanspruchten Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 (Diskussionsplattformen etc.) ist das Zeichen «DO-TANK» daher beschreibend und demzufolge nicht schutzfähig. Bezüglich der ebenfalls betroffenen Waren der Klasse 16 (Druckerzeugnisse) besteht ein relatives Freihaltebedürfnis, weil es den Konkurrenten offenstehen muss, den Begriff auf ihren Waren anzubringen.
iusNet IP 29.06.2020

Das Zeichen «La Irlandesa» ist nichtig, weil es einen irreführenden Produktebezug auf Irland herstellt

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Marke «La Irlandesa» wies in der Periode vor der in Rede stehenden Anmeldung einen tatsächlichen Bezug zu Irland als Herkunftsort von beanspruchten Produkten auf. Im Zeitpunkt der hier zu beurteilenden Anmeldung traf dies jedoch nicht mehr zu. Vielmehr wollte die Anmelderin auf irreführende Weise weiterhin Nutzen aus der ehemaligen Geschäftsbeziehung ziehen; das Zeichen ist daher - als böswillig irreführend beabsichtigt - nichtig.
iusNet IP 21.06.2020

«XOXO» ist für Produkte mit Geschenkcharakter nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

T‑503/19

Gericht der Europäischen Union (EuG)

EU T-503/19 v. 13.5.2020

Das Gericht hält fest, dass auch Marken, die aus Zeichen oder Hinweisen zusammengesetzt sind, die als Anreiz zum Kauf (z.B. Werbeslogan) wirken, nicht vom Markenschutz ausgeschlossen sind, sofern sie auch tatsächlich als Herkunftshinweise verstanden werden. Betr. «XOXO» verstehe insbes. das den Internet-Slang kennende Publikum das Zeichen jedoch als «hugs and kisses» und daher im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten aus dem Geschenkbereich nicht als leicht erkennbaren Herkunftshinweis.
iusNet IP 21.06.2020

«DesignWorld. (fig.)» ist nicht schutzfähig, weil für die betroffenen Möbel und Heimtextilien beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «DesignWorld. (fig.)» wird durch die massgebenden Verkehrskreise – als zum englischen Grundwortschatz gehörend – verstanden, wobei sie darunter einen Hinweis auf den Ort des Angebots der betroffenen Möbel und Heimtexilien verstehen. Entsprechend ist das Zeichen direkt beschreibend und somit Teil des Gemeinguts. Daran ändern auch die lediglich banalen besonderen Gestaltungsmerkmale nichts.
iusNet IP 21.06.2020

«primeGear» ist für die beanspruchten Dienstleistungen nicht unterscheidungskräftig

Rechtsprechung
Markenrecht
Insgesamt wird das fragliche Zeichen durch die massgebenden Verkehrskreise ohne Gedankenaufwand als Hinweis auf das mit den angebotenen Dienstleistungen verbundene Hilfsmittel (Grundierung) oder auf das damit verbundene Objekt (Getriebe oder Zahnrad) verstanden, weshalb es nicht unterscheidungskräftig wirkt.
iusNet IP 21.06.2020

«Richard Man (fig.)» setzt sich gegen die Widerspruchsmarke «RICHARD MILLE» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Es besteht Produktegleichheit sowie Übereinstimmung der Zeichen bezüglich «Richard». Dies ist jedoch nur ein Vorname, und das Publikum betont klanglich die anschliessenden Zeichenelemente. Weiter weist die Widerspruchsmarke nur eine normale Unterscheidungskraft auf. Somit ist wichtig, dass hier der Name «Richard» nicht monopolisiert wird und schliesst das Gericht angesichts der dominanten Zeichenelemente sowie der grafischen Gestaltung gesamthaft auf das Fehlen einer Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 21.06.2020

«SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist aufgrund der Swissness-Regeln eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist gemäss BVGer eintragungsfähig, weil die (offensichtliche) Einhaltung der aktuellen, für Art. 49 Abs. 1 MSchG zu respektierenden Kriterien eine Irreführungsgefahr ausschliesse. Damit widerspricht das Gericht der bisherigen Praxis des IGE zum revidierten Art. 49 Abs. 1 MSchG, wonach das betroffene Dienstleistungsregister vorsorglich auf den entsprechenden Herkunftsort einzuschränken wäre.
iusNet IP 21.06.2020

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