Für Waren der Klassen 3, 9, 14, 18 und 25 sind die massgeblichen Verkehrskreise die allgemeinen Durchschnittskonsumenten der EU. Selbst wenn «XOXO» nur von Teenagern und sehr jungen Frauen als «Hugs and Kisses» verstanden wird, sind diese als Teil der massgeblichen Verkehrskreise zu berücksichtigen. Das EuG ging davon aus, dass die Waren typischerweise oft als Geschenk angeboten werden, sodass das Zeichen diesbezüglich als Werbebotschaft wahrgenommen werde. Das EuG verneinte die Unterscheidungskraft des Zeichens «XOXO» für sämtliche Waren.