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Markenrecht

Markenrecht

Das Abbild des einen Blumenstrauss werfenden Mannes von Künstler Banksy erweist sich als nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

C-33843

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

EUIPO Decision on Cancellation Nr. 33 834 C v. 14.9.2020

Die Anmelderin der Marke handelte als Vertreterin der hinter dem Pseudonym «Banksy» stehenden Person. Die entsprechende Anonymität macht fraglich, ob seitens der Anmeldenden überhaupt Urheberrecht besteht. Die fragliche Böswilligkeit kann sich aufgrund von Hinweisen aus der Zeit vor und nach der Anmeldung ergeben. Zumal Banksy selber auf eine fehlende Absicht markenrechtlicher Zeichenbenützung hinwies, erweist sich die Anmeldung als bösgläubig und ist das Zeichen daher ungültig.
iusNet IP 25.10.2020

Das Zeichen «Brasserie Federal» mit Schweizerkreuz im Zürcher HB darf mangels schutzwürdigen Interesses nicht weitergeführt werden

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «Brasserie Federal» mit Schweizerkreuz bewirkt mit seinem Kreuz sowie dem Element «Federal» eine Verwechslungsgefahr, indem es auf Verbindungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft schliessen lässt. Ein schutzwürdiges Interesse an der Weiterbenützung des Zeichens fehlt mangels Charakters der Brasserie als Traditionsunternehmen (Verwendung des Zeichens erst ab 1997) sowie mangels gesamtschweizerischer Ausstrahlung.
iusNet IP 25.10.2020

«QUICK MILL (fig.)» ist für Computersoftware schutzfähig, nicht jedoch für Waren, die üblicherweise Mahlwerke enthalten

Rechtsprechung
Markenrecht
Soweit das Zeichen tatsächlich einen Zusammenhang mit Mahlen oder Mühlen schafft, wird es als anpreisend und damit beschreibend bzw. ohne ausreichende Unterscheidungskraft qualifiziert. Daran ändert auch die grafische Darstellung nichts; denn ihre etikettenhafte Form weist mit dem hervorgehobenen Element «QUICK» ebenfalls einen beschreibenden Charakter auf. Demgegenüber setzt sich die Zeicheninhaberin bezüglich «Computersoftware» durch, weil diesbezüglich ein relevanter Bezug auf Mahlen oder Mühlen fehle.
iusNet IP 19.10.2020

Die Widerspruchsmarke «SR (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «S R SMART RIDER (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Es besteht Produkteähnlichkeit zwischen den beanspruchten Waren. Auch übernimmt das angefochtene Zeichen den Teil «SR». Dennoch besteht keine Verwechslungsgefahr. Das kritisierte Zeichen übernimmt nicht die charakteristischen Hauptelemente der Widerspruchsmarke und die Ergänzung durch «SMART RIDER» entfaltet genügend Unterscheidungswirkung, sodass der Gesamteindruck das Risiko einer fälschlichen Darstellung ausschliesst.
iusNet IP 19.10.2020

Die Widerspruchsmarke «carl software (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «TC CARL (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Aufgrund der Zusammenhänge mit dem Computerbereich ist eine Produkteähnlichkeit trotz teilweiser Unterschiede der Waren und Dienstleistungen zu bejahen. Zwar führt die Übernahme von «carl» zu gewisser Zeichenähnlichkeit. Insbes. die deutlichen grafischen Unterschiede (schematisches Gesicht, Zusatz «TC» sowie Fehlen von «software») sprechen jedoch gegen eine relevante Verwechslungsgefahr seitens des strittigen Zeichens. Der Einwand des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke dringt infolge Gebrauchsnachweises nicht durch.
iusNet IP 19.10.2020

Wegen CH-Aktivitäten von CH-Töchtern der US-Merck-Gruppe besteht ein genügender Kennzeichnungsbezug von «merck.com» zur Schweiz

Rechtsprechung
Markenrecht
Die heute verfügbare Geolokalisationstechnik führt zu einer eher anzunehmenden Kennzeichenverwendung durch Internet-Domains in der Schweiz als bisher. Da die US-Merck-Gruppe auch mit drei Töchtern in der Schweiz aktiv ist und die auf der Internetseite «www.merck.com» beschriebenen Produkte auch hier – obschon unter dem Zeichen «MSD» – verfügbar gemacht werden, besteht ein ausreichender Bezug der Internet-Domain «merck.com» zur Schweiz.
iusNet IP 13.10.2019

Gebrauch des Zeichens Hybritec als "Linienmarke" für einzelne Gerätetypen über sieben Jahre genügt nicht als Beleg für die Verkehrsdurchsetzung

Kommentierung
Markenrecht
Das gemeinfreie Zeichen HYBRITEC konnte auch nicht mittels Gebrauchsbelegen gestützt auf Verkehrsdurchsetzung zum Schutz zugelassen werden. Den eingereichten Dokumenten fehlte der Bezug zur Schweiz oder jener zwischen Zeichen und Ware. Die Belege erfassten nicht alle Sprachregionen der Schweiz und es wurde auch die zu geringe Dauer und Intensität des Gebrauchs von sieben Jahren bemängelt, was angesichts der Verwendung des Zeichens als Linienmarke noch stärker ins Gewicht fiel.
Fabio Versolatto
iusNet IP 30.08.2020

XOXO – umgangssprachliche Werbebotschaft

Kommentierung
Markenrecht
Für Waren der Klassen 3, 9, 14, 18 und 25 sind die massgeblichen Verkehrskreise die allgemeinen Durchschnittskonsumenten der EU. Selbst wenn «XOXO» nur von Teenagern und sehr jungen Frauen als «Hugs and Kisses» verstanden wird, sind diese als Teil der massgeblichen Verkehrskreise zu berücksichtigen. Das EuG ging davon aus, dass die Waren typischerweise oft als Geschenk angeboten werden, sodass das Zeichen diesbezüglich als Werbebotschaft wahrgenommen werde. Das EuG verneinte die Unterscheidungskraft des Zeichens «XOXO» für sämtliche Waren.
Brigitte Bieler
iusNet IP 30.08.2020

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