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Markenrecht

Markenrecht

Der Import von Uhrenfälschungen für private Zwecke birgt das Risiko einer markenrechtlichen Verfolgung

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Risiko einer markenrechtlichen Verfolgung besteht auch, wenn eine Privatperson gefälschte «Marken»-Uhren für private Zwecke importiert, und zwar ohne dass dieser Person ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Dabei ist jedoch nur der Import selber und nicht auch das weitere Schicksal der Produkte in der Schweiz betroffen. Im Urteil kam der Importeur allerdings glimpflich davon, weil die Klage auf Art. 55 Abs. 1 Bst. a MSchG beruhte und das Gericht eine Wiederholungsgefahr verneinte.
iusNet IP 18.02.2020

Bezüglich der betroffenen Wort-/Bildmarken mit dem Element «Top Care» sind sowohl Verwechslungsgefahr als auch Verkehrsdurchsetzung zu verneinen

Rechtsprechung
Markenrecht
Gemäss Handelsgericht Zürich unterscheiden sich die angefochtenen Zeichen insbes. angesichts der unterschiedlichen Zeichenelemente sowie Farbgestaltungen ausreichend von den klägerischen. Dies auch angesichts des Umstandes, dass der Begriff «Top Care» zum Gemeingut gehört. Die geltend gemachte Verkehrsdurchsetzung dringt ebensowenig durch, zumal diese nur für die Deutschschweiz behauptet wurde.
iusNet IP 16.12.2019

Konkretisierung der Rechtsprechung zu Farbkombinationsmarke?

Kommentierung
Markenrecht
Mit Urteil C-124/18 P vom 29. Juli 2019 bestätigte der EuGH die Nichtigerklärung zweier Farbkombinationsmarken der Red Bull GmbH und vertiefte damit seine Praxis zu den absoluten Eintragungshindernissen von Marken. In seiner Beurteilung hat der EuGH die Beschreibungen der Marke und die unterschiedliche Benutzung der Marken beurteilt. Der Entscheid ist zum alten Recht ergangen, dürfte aber auch unter geltender Rechtslage relevant sein. Für Anmelder dürfte sich die genaue Bestimmung des beanspruchten Markenschutzes, insbesondere die Abgrenzung des beanspruchten Markentyps von den übrigen Markentypen, als besonders wichtig erweisen.
Brigitte Bieler
iusNet IP 16.12.2019

Der Markenschutz findet eine Grenze bei der Verwendung eines Zeichens im Bereich künstlerischer Gestaltungen durch Dritte

Rechtsprechung
Markenrecht
Die künstlerische Freiheit stellt einen Aspekt des Rechts des Künstlers auf freie Meinungsäusserung i.S. der EMRK dar. Dabei darf das künstlerische Werk bzw. das Ergebnis eines kreativen Gestaltungsprozesses, welcher Elemente einer geschützten Marke verwendet, jedoch nicht darauf abzielen, die Marke oder deren Inhaber selber zu schädigen.
iusNet IP 16.12.2019

Die Widerspruchsmarke «THEA» für Bekleidungsprodukte setzt sich gegen das Zeichen «ROSA THEA» für dieselben Produkte durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen den beanspruchten Waren besteht Identität. Auch eine schädliche Zeichenähnlichkeit ist gegeben; denn die jüngere Marke übernimmt die ältere – wenn auch an zweiter Stelle – integral, ohne dass die Kombination mit dem zusätzlichen Element «Rosa» die Erkennbarkeit der Widerspruchsmarke als eigenständigen und prägenden Bestandteil beseitigt. Trotz leicht erhöhter Aufmerksamkeit des betroffenen Publikums ist eine wenigstens mittelbare Verwechslungsgefahr zu bejahen.
iusNet IP 15.12.2019

Die Widerspruchsmarke «iTravel» setzt sich gegen das Zeichen «itravel – for that moment» für praktisch dieselben Produkte durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen den beanspruchten Produkten besteht zumindest hochgradige Gleichartigkeit. Auch eine schädliche Zeichenähnlichkeit ist gegeben; denn die jüngere Marke übernimmt die ältere integral, und «for that moment» wird eher als Zusatz oder Hinweis auf den fantasievolleren und damit auffälligeren Teil «itravel» verstanden. Trotz leicht erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise sowie reduzierter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ist eine relevante Verwechslungsgefahr gegeben.
iusNet IP 15.12.2019

Die Widerspruchsmarke «CREMOLAN» weist bei Publikum mit erhöhtem Aufmerksamkeitsgrad keine schädliche Zeichenähnlichkeit mit «XEROLAN» auf

Rechtsprechung
Markenrecht
Produkte wie kosmetische Erzeugnisse werden durch das Publikum mit leicht reduzierter Aufmerksamkeit betrachtet; deshalb ist (u.a.) eine schädliche Zeichenähnlichkeit zwischen «CREMOLAN» und «XEROLAN» festzustellen. Für Produkte aus dem medizinischen und pharmazeutischen Bereich legt das Publikum demgegenüber eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag, weshalb eine schädliche Zeichenähnlichkeit zu verneinen ist.
iusNet IP 15.12.2019

Das Zeichen «NOVE» ist (u.a.) auch für Schmuckwaren und Bekleidung schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «NOVE» enthält zwar mit Bezug auf die beanspruchten Waren (u.a. Schmuck und Bekleidung) Anspielungen in Richtung von «neu». Indessen steht gemäss BVGer im Italienischen das Verständnis als Zahl neun im Vordergrund. Gleichzeitig ist für die französisch- und deutsch-sprachigen Verkehrskreise ein Zusammenhang mit «neu» höchstens im Sinne eines Fantasiezeichens oder eines bloss entfernten Anklangs erkennbar, weshalb ein lediglich beschreibender Sinn zu verneinen ist.
iusNet IP 15.12.2019

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