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«Heartfulness» ist für die beanspruchten Produkte betr. Entspannung und Meditation nicht schutzfähig

«Heartfulness» ist für die beanspruchten Produkte betr. Entspannung und Meditation nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

«Heartfulness» ist für die beanspruchten Produkte betr. Entspannung und Meditation nicht schutzfähig

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 19. April 2018 beantragte die indische Sahay Marg Spirituality Foundation beim EUIPO die Eintragung der Marke «Heartfulness» für Material und Dienstleistungen der Klassen 16, 41 sowie 45 im Bereich von Ausbildung etc. u.a. auf spirituellem Gebiet. Mit Entscheid vom 12. April 2019 verweigerte das EUIPO die verlangte Eintragung, und im weiteren Verfahrensverlauf bestätigte die zuständige Beschwerdekammer des EUIPO am 26. November 2019 diesen Bescheid. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, das fragliche Zeichen sei beschreibend, weil es sich auf eine unter der Bezeichnung «heartfulness» bekannte Meditation beziehe; die Konsumenten erkennten daher ohne weiteres einen direkten Zusammenhang zwischen dem Zeichen und dessen beanspruchten Produkten. Gegen diese Verfügung gelangte die Sahay Marg Spirituality Foundation (nachfolgend Beschwerdeführerin bzw. Bf) an des Europäische Gericht.

Abweisung des Rekurses

II. Erwägungen unter dem Aspekt des Gemeingutcharakters (Auszug)

1. Grundsätzliches:

a) Die Hauptfunktion einer Marke besteht in der Wirkung als Hinweis auf die kommerzielle Quelle ihrer beanspruchten...

iusNet IP 27.06.2021

 

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