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«IT’S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS» wirkt als Denkanstoss und ist daher bezüglich Unterscheidungskraft eintragungsfähig

«IT’S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS» wirkt als Denkanstoss und ist daher bezüglich Unterscheidungskraft eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

«IT’S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS» wirkt als Denkanstoss und ist daher bezüglich Unterscheidungskraft eintragungsfähig

I. Ausgangslage

Am 14. März 2019 beantragte die schwedische Oatly AB beim EUIPO die Eintragung als Unionsmarke für das Wortzeichen

IT’S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS

bezüglich (nach Einschränkung im Verfahren vor dem EUIPO) Produkten der Klassen 18, 25, 29, 30 und 32, welche (i) teilweise Produkte im Zusammenhang mit Trinken sowie insbes. Milch betrafen und (ii) teilweise anderweitige Waren u.a. der Klassen 29 und 30 ohne Bezug auf Trink- und/oder Milchprodukte. Mit Entscheid vom 5. September 2019 verweigerte das EUIPO die Eintragung für diverse der beantragten Produkte der Klassen 29, 30, 32, während es Produkte wie gemäss (ii) hievor akzeptierte (z.B. Fruchtsäfte, Getreideflocken oder Getränke auf Wasserbasis). Dieser Entscheid wurde durch die fünfte Beschwerdekammer des EUIPO mit Verfügung vom 7. Februar 2020 bestätigt, im Wesentlichen mit der Begründung es fehle vorliegend an einer Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 § 1 Bst. b der Verordnung 2017/1001. Das Zeichen wirke mehr als werbewirksamer lobender Slogan denn als Hinweis auf die wirtschaftliche Herkunft der kritisierten Produkte; auch spreche die Länge der Formulierung...

iusNet IP 22.02.2021

 

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