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Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL

Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL

Kommentierung
Markenrecht

Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL

I. Ausgangslage

Die US-amerikanische Getränke-Hersteller und -Vertreiber Reign Beverage Company LLC (Beschwerdeführerin), eine Tochter der Monster Beverage Corporation, liess in der Schweiz die Wortmarke RED DRAGON beim IGE eintragen, und zwar für Energydrinks, alkoholfreie Getränke und Sportgetränke in Klasse 32. 

An sich verwendet die Beschwerdeführerin auf ihren anfangs 2019 eingeführten Fitness- und Performance-Energydrinks in Dosenform die Unternehmens- resp. Hauptmarke «REIGN» kombiniert mit einem Logo bestehend aus einer stilisierten Rittermaske mit dreizackiger Krone und den Claims «TOTAL BODY FUEL» oder «INFERNO». 

Nach rund einem Jahr ist das Unternehmen dazu übergegangen, auch für die Bezeichnungen der verschiedenen Sub-Brands der Energydrinks, welche pro Geschmacksrichtung jeweils anders lauten, Marken anzumelden. Eine davon eben die Wortmarke RED DRAGON, und zwar unter anderem auch in der Schweiz am 27. Februar 2020. 

Gegen diese Eintragung der Beschwerdeführerin erhob die österreichische Red Bull GmbH (Beschwerdegegnerin) am 28. Mai 2020 Widerspruch beim IGE und beantragte den vollständigen Widerruf der angefochtenen Marke RED DRAGON, wobei sie sich auf den Schweizer Teil ihrer internationalen Markenregistrierung Nr. 961'854 – RED BULL stützte, welche unter anderem diverse alkoholfreie Getränke, inklusive Erfrischungsgetränke und Energydrinks in Klasse 32 beansprucht.

Mit Entscheid vom 14. Dezember 2021 hiess das IGE den Widerspruch gut, und zwar mit der Begründung, es bestehe insbesondere aufgrund der konzeptuellen Übereinstimmung im Zeichenaufbau zwischen RED BULL und RED DRAGON zumindest eine mittelbare Verwechslungsgefahr. 

Gegen diese Verfügung des IGE erhob die Beschwerdeführerin 28. Januar 2022 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer), welches die Erwägungen sowie den Entscheid der Vorinstanz am Ende allerdings vollumfänglich...

iusNet IP 19.02.2023

 

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