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Die Parodie auf eine Zorro-Figur zu Werbezwecken könnte Urheber- sowie Markenrechte verletzt haben

Die Parodie auf eine Zorro-Figur zu Werbezwecken könnte Urheber- sowie Markenrechte verletzt haben

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht

Die Parodie auf eine Zorro-Figur zu Werbezwecken könnte Urheber- sowie Markenrechte verletzt haben

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 31. Oktober 2007 wandte sich die us-amerikanische Zorro Productions Inc. mittels Klage gegen die CO.GE.DI International – Compagnia Generale Distribuzione s.p.a. mit dem Vorwurf, Letztere habe Rechte der Klägerin an der im Jahr 1919 durch Jonston McCulley geschaffenen literarischen Figur des Zorro verletzt, indem sie eine Fernseh- und Radiokampagne in Auftrag gegeben hatte, in welcher die Zorro-Figur für das Mineralwasser Brio Blu warb. Die geltend gemachte Rechtsverletzung bezog sich sowohl auf Urheberrechte der Klägerin an der Zorro-Figur als auch entsprechende Markenrechte. Nach mehreren Vorstufen entschied der Corte di appello di Roma am 24. November 2018, die Beklagte habe zwar keine Markenrechte verletzt, da die Verwendung der Zorro-Figur (sinngemäss) keine Verwechslungsgefahr («alcun intento distintivo») geschaffen habe. Indessen seien Urheberrechte der Klägerin an der Zorro-Figur verletzt worden. Dabei wurde dazu im Wesentlichen sinngemäss Folgendes festgehalten: Die Verwendung einer mit literarischen oder künstlerischen Werken verbundenen fiktiven Figur könne Urheberrecht verletzen, wenn sie eine sklavische Nachahmung...

iusNet IP 19.02.2023

 

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