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«HOSPITAL HALBPRIVAT» ist für den Krankenversicherungsbereich beschreibend und damit Teil des Gemeingutes

«HOSPITAL HALBPRIVAT» ist für den Krankenversicherungsbereich beschreibend und damit Teil des Gemeingutes

Rechtsprechung
Markenrecht

«HOSPITAL HALBPRIVAT» ist für den Krankenversicherungsbereich beschreibend und damit Teil des Gemeingutes

I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)

Am 2. Mai 2018 meldete die Helsana AG beim IGE das Zeichen «HOSPITAL HALBPRIVAT» an für diverse Dienstleistungen im Versicherungswesen der Klasse 36 – worunter auch «Finanzwesen; Geldgeschäfte» – sowie im Gesundheitsbereich (Klasse 44). Mit Ausnahme von «Finanzwesen; Geldgeschäfte» verweigerte das IGE mit Verfügung vom 11. Juni 2020 die Markeneintragung mit der Begründung, das Zeichen erweise sich als üblicher und beschreibender Hinweis auf die fraglichen Dienstleistungen und ihre Erbringer. Gegen diesen Entscheid erhob die Helsana AG am 17. August 2020 Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

Vorbemerkung: Untenstehend wird auf die Behandlung der im Urteil aufgegriffenen Verfahrensfragen sowie des Themas der Gleichbehandlung – da ohne besondere markenrechtliche Eigenheiten aufweisend – verzichtet.

II. Erwägungen unter dem Aspekt des Gemeingutcharakters (Auszug / teilweise mit wörtlichem Zitat)

1. Grundsätzliches:

a) Gemäss Art. 2 Bst. a MSchG sind Zeichen des Gemeinguts vom Markenschutz ausgeschlossen, sofern sie sich nicht im Verkehr als...

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