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Das Zeichen «DPAM» setzt sich gegen «DMAP» insbes. wegen des Akronym-Charakters beider Wortmarken durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Das Zeichen «DPAM» setzt sich gegen «DMAP» insbes. wegen des Akronym-Charakters beider Wortmarken durch

Zwischen den beiden Zeichen besteht für die frankophonen Verkehrskreise Verwechslungsgefahr angesichts identischer Produkte und weil beide Marken als Akronym verstanden werden mit der Folge der Gefahr, dass das jüngere Zeichen der Inhaberin des älteren zugeschrieben wird.
iusNet IP 31.01.2021

Wer das Recht auf eine Markeneintragung gewährt, kann diese nicht wegen Verwechslungsgefahr verhindern

Rechtsprechung
Markenrecht

Wer das Recht auf eine Markeneintragung gewährt, kann diese nicht wegen Verwechslungsgefahr verhindern

Das BGer bestätigt, dass eine vertraglich vereinbarte Befugnis zu Gunsten eines Dritten, ein Zeichen eintragen zu lassen, sich gegen den grundsätzlichen Schutz gemäss Art. 3 MSchG auf Seite des ursprünglichen Markeninhabers durchsetzt, wenn dies auf dem zivilgerichtlichen Weg geltend gemacht wird.
iusNet IP 31.01.2021

Nichtigkeit eines Patents aufgrund einer Änderung der Patentanmeldung wegen einer neuen Merkmalskombination

Rechtsprechung
Patentrecht

Nichtigkeit eines Patents aufgrund einer Änderung der Patentanmeldung wegen einer neuen Merkmalskombination

Wenn die ursprüngliche Patentanmeldung mehrere Listen von Merkmalen enthält, ist im Allgemeinen nur die Auswahl aus mehreren Varianten eines einzelnen Merkmals für jede der Listen zulässig, um eine neue Merkmalskombination zu erstellen.
iusNet IP 20.12.2020

Der Widerspruch für Bildzeichen mit einem Fussballer setzt sich gegen ein vergleichbares Bildzeichen mit Fussballer nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Der Widerspruch für Bildzeichen mit einem Fussballer setzt sich gegen ein vergleichbares Bildzeichen mit Fussballer nicht durch

Im Vordergrund steht folgendes Thema: Es bestehen ausreichende Unterschiede zwischen den Zeichen. Mangels Worten erübrigt sich ein entsprechender Vergleich. In visueller Hinsicht bestehen erhebliche Differenzierungen, v.a. bezüglich der Position der Figuren, und konzeptionell wäre eine ungewöhnliche Analyse seitens des Publikums nötig, um schädliche Ähnlichkeiten zu entdecken.
iusNet IP 18.12.2020

Motive als Zeichen, die auf beanspruchten Objekten angebracht werden, sind unter Einbezug der Objekte zu beurteilen

Rechtsprechung
Markenrecht

Motive als Zeichen, die auf beanspruchten Objekten angebracht werden, sind unter Einbezug der Objekte zu beurteilen

Die Unterscheidungskraft von Zeichen in Form farbiger Motive, die z.B. auf Fahrzeugen angebracht werden, ist unter Einbezug der betroffenen Gegenstände (also z.B. der Fahrzeuge) zu beurteilen.
iusNet IP 18.12.2020

Der Widerspruch der Wortmarke «MASSI» gegen «MESSI (fig.)» des Fussballers Messi dringt nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Der Widerspruch der Wortmarke «MASSI» gegen «MESSI (fig.)» des Fussballers Messi dringt nicht durch

Angesichts der notorischen Bekanntheit des Namens Messi mit Bezug auf den weltbekannten Fussballer besteht ein hinreichender Unterschied des Zeichens «MESSI (fig.)» im Vergleich zur Widerspruchsmarke «MASSI».
iusNet IP 18.12.2020

Aktivlegitimation / Peer to Peer Protokoll / Patentverletzung

Rechtsprechung
Patentrecht

Aktivlegitimation / Peer to Peer Protokoll / Patentverletzung

Die Aktivlegitimation der Klägerin ist aufgrund einer exklusiven (ausschliesslichen) Lizenz gegeben, wobei der Lizenzvertrag nicht zwingend als Beweismittel eingereicht werden muss. Weiter ist zwischen dem Kopieren von Daten und dem Verschieben von Daten (gemäss den Patentansprüchen) zu differenzieren. Letzteres beinhaltet ein Kopieren und zugleich ein Löschen der Daten an deren ursprünglicher Stelle, also zwei miteinander verbundene Vorgänge.
iusNet IP 18.12.2020

Mit Bezug auf Ingwer-Liköre stellt «Summerer» (u.a.) im Vergleich zum bereits bekannten «Ingwerer» eine Rufausbeutung nach UWG dar

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Mit Bezug auf Ingwer-Liköre stellt «Summerer» (u.a.) im Vergleich zum bereits bekannten «Ingwerer» eine Rufausbeutung nach UWG dar

Mit Bezug auf Ingwer-Likör liegt in der Bezeichnung «Summerer» eine Rufausbeutung im Verhältnis (u.a.) zum bereits bekannten Produkt unter der Bezeichnung «Ingwerer» vor (Art. 3 Abs. 1 Bst. e UWG). Dies unabhängig davon, dass das «Ingwerer» vertreibende Unternehmen dieses Zeichen auch als Marke eintragen liess.
iusNet IP 18.12.2020

Das Zeichen «NITRO» setzt sich gegen «NITRO CIRCUS» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht

Das Zeichen «NITRO» setzt sich gegen «NITRO CIRCUS» durch

Das jüngere Zeichen übernimmt das ältere integral und der Zusatz «CIRCUS» ist nicht dominant. Die beanspruchten Sportbekleidungsartikel haben ähnliche Abnehmerkreise, sind qualitativ und preislich ähnlich und werden z.T. über gleiche Kanäle vertrieben. Demnach besteht eine Verwechslungsgefahr. Die Einrede des Nichtgebrauchs wird abgewiesen.
iusNet IP 18.12.2020

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