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Künstliche Intelligenz (KI) in der Unternehmenspraxis

Veranstaltungen
Freitag, 23. Juni 2023 - 9:30 bis 15:00
In der Praxis gewinnt der Einsatz von künstlicher Intelligenz zunehmend an Bedeutung. Dennoch fehlt es bisher an einem einheitlichen Rechtsrahmen, der den rechtlichen Herausforderungen des KI-Einsatzes im Unternehmen genügt. Das Seminar gibt einen Überblick über relevante rechtliche Probleme im Bereich künstlicher Intelligenz und beleuchtet – unter Berücksichtigung jüngster Vorschläge zur Regulierung von künstlicher Intelligenz – unter anderem datenschutz-, arbeits- und vertragsrechtliche Aspekte bei der Nutzung von KI im Unternehmen. Die Besonderheiten von KI werden nicht nur rechtlich eingeordnet, sondern auch Lösungsstrategien für die Praxis entwickelt.

Mitgliederversammlung 2023 und Tagung "Praxis des Immaterialgüterrechts in der Schweiz"

Veranstaltungen
Dienstag, 4. Juli 2023 - 9:00 bis Freitag, 7. Juli 2023 - 17:00
INGRES verbindet erneut seine Mitgliederversammlung mit der Tagung „Praxis des Immaterialgüterrechts in der Schweiz“, dieses Jahr wiederum in der Form einer “Hybridveranstaltung“. Die Erörterung der jüngst ergangenen Entwicklungen in der Praxis und der hängigen Gesetzgebungsvorhaben im Immaterialgüterrecht der Schweiz setzen die Schwerpunkte der von Michael Ritscher geleiteten Veranstaltung. Auch ergeben sich wiederum zahlreiche Gelegenheiten zum Gedankenaustausch, insbesondere während des den Anlass abrundenden Apéros.

Patente: Voraussetzungen, Eintragung und Wirkung

Veranstaltungen
Dienstag, 21. März 2023 - 9:30 bis 17:00
Referent: Dr. Kamran Houshang Pour Sie lernen in diesem Kurs die Voraussetzungen kennen um die Grundfragen einer Patentstrategie zu erstellen, zielführende Patentansprüche zu formulieren und das Patent dann anzumelden. Lernziele: - Sie kennen die wichtigsten Beurteilungskriterien ob eine Erfindung patentiert werden kann - Sie können der Situation angemessenes Patentanmeldeverfahren wählen und anmelden - Sie wissen wie bei einer Einsprache gegen ein Patent vorzugehen ist - Sie sind sensibilisiert hinsichtlich der wichtigsten Fragen in Bezug auf eine Patentstrategie Voraussetzung Sie verfügen über Basiskenntnisse hinsichtlich der verschiedenen Schutzrechte des Geistigen Eigentums (z. B. besuchter IGE-Crashkurs).

Die RapidShare AG und ihre Verantwortlichen verstiessen mit ihrem Geschäftsmodell gegen das URG

Rechtsprechung
Urheberrecht
Das Geschäftsmodell von RapidShare AG war klar auf den Download und das massenhafte Verbreiten von Dateien ausgerichtet. Gleichzeitig waren ihre Massnahmen gegen urheberrechtsverletzende Nutzungen ihres Angebots offensichtlich unzureichend; denn sie konnten nicht verhindern, dass bereits abgemahnte Werke schon kurz darauf erneut in erheblichem Umfang über ihre Plattform zugänglich waren. Dabei zog das Gericht auch eine Analogie zu Art. 6 GwG.
iusNet IP 19.02.2023

Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL

Kommentierung
Markenrecht
Die Teilidentität im Anfangselement und die Parallelität im Markenaufbau (rotes wildes Tier) führen zusammen mit dem erhöhten Schutzumfang der Widerspruchsmarke zufolge Bekanntheit sowie der geringeren Aufmerksamkeit der Verkehrskreise dazu, dass das BVGer den Widerspruch RED BULL vs. RED DRAGON wegen mittelbarer Verwechslungsgefahr gutheisst.
Fabio Versolatto
iusNet IP 19.02.2023

Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle - Ergänzungen zu den «Common Regulations Under the 1999 Act of the Hague Agreement»

Gesetzgebung
Designrecht
Mit einer Information vom 30. Januar 2023 orientiert das WIPO über Änderungen ab dem 1. April 2023 in den «Common Regulations Under the 1999 Act and the 1960 Act of the Hague Agreement» zum Thema möglichst aktueller Angaben über die Vertreter von Designinhabern im Verhältnis zum WIPO (Bestellung eines Vertreters, seine Löschung sowie Namens- und Adressänderungen). Die Notiz enthält detaillierte Angaben zu den Bestimmungen und eine Übersicht über die Neuerungen.
iusNet IP 19.02.2023

Die Marke «SHOPIFY» setzt sich gegen «Shoppi (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

T‑222-21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-222/21 v. 12.10.2022

Trotz Produkteähnlichkeit fehlt eine Verwechslungsgefahr infolge im Wesentlichen nur schwacher Zeichenähnlichkeit, schwacher Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie überdurchschnittlicher Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise. Neben «shop» wirkt auch «ify» für die englisch-sprachigen Kreise beschreibend. Und bezüglich der nicht-englisch-Sprachigen stärkt der Zusatz «ify» die Unterscheidungskraft angesichts seiner Kürze und seiner Wirkung in Wortbild, Wortklang und Sinngehalt nicht.
iusNet IP 19.02.2023

Die Parodie auf eine Zorro-Figur zu Werbezwecken könnte Urheber- sowie Markenrechte verletzt haben

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht
Das Gericht weist den Fall zurück an die Vorinstanz, weil die fragliche Parodie einer Zorro-Figur zwecks Bewerbung eines Getränkes möglicherweise Urheberrechte verletzt habe. Ein solcher Schutz setze keine sklavische Nachahmung des ursprünglichen Werkes voraus; denn es gehe um die Frage, ob bezweckt wird, öffentlich mit Gewinnabsicht für eine spezifisches Produkt zu werben. Eine Markenrechtsverletzung wäre auch möglich, wenn die Verwendung von Zorro-Marken keine direkte physische Kennzeichnung von Waren betraf.
iusNet IP 19.02.2023

Zwei Rolex-Marken mit der Rolex-Krone setzen sich gegen eine jüngere Marke mit Krone nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Beschwerdeverfahren bezieht sich einzig auf die Produkte Uhren der Rolex-Marken und die Produkte Bekleidung sowie Schuh- und Hutwaren des jüngeren Zeichens. Dementsprechend bestätigt das Gericht das Fehlen einer Verwechslungsgefahr, weil keine relevante Produkteähnlichkeit vorliege. Das Thema der berühmten Marke wird zwar in den Grundsätzen behandelt; jedoch wird in der Subsumtion ausschliesslich verfahrensrechtlich argumentiert.
iusNet IP 19.02.2023

Online-Plattformen von Amazon können Markenrechte von Louboutin verletzen

Rechtsprechung
Markenrecht

C-148/21 und C-184/21 v. 22.12.2022

Die Zurverfügungstellung von Amazon-Online-Plattformen für den Verkauf von Louboutin-Markenprodukten durch Dritte, die ihrerseits Louboutin-Markenrechte verletzen, kann unter gewissen Voraussetzungen als Markenrechtsverletzung durch Amazon gelten. Dies insbesondere, wenn die üblichen Nutzer der Plattform den Eindruck gewinnen können, Amazon vertreibe die auf ihrer Plattform enthaltenen Angebote im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
iusNet IP 19.02.2023

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