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NFTs – was genau sind NFTs, wie funktionieren diese und warum sind diese teilweise so wertvoll?

Fachbeitrag
Urheberrecht
Hinter dem Kürzel NFT verbirgt sich eine neue (digitale) Welt, mit neuen, bislang unbekannten Gestaltungsmöglichkeiten. Nicht überraschend, gehen mit diesen neuen Möglichkeiten auch bislang unbekannte rechtliche Fragestellungen einher. Diese drehen sich vor allem um zwei zentrale Punkte: Einerseits stellen sich Fragen des Kapitalmarktrechts, es geht schliesslich um Werte und Wertgegenstände. Andererseits stellen sich Fragen, die sich um die Schaffung, Nutzung und den Handel mit NFTs und den damit verbundenen Assets drehen.
Sebastian Saissi
iusNet IP 24.04.2023

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Unter anderem mangels Nachweises besserer Berechtigung fehlt schon eine Aktivlegitimation für Ansprüche aus Art. 3 Abs. 1 Bst. c sowie Art. 53 MSchG, zumal gemäss Vertrag zwischen Klägerin und Beklagter eine Koexistenz zwischen «CLUB C.__» und «C.__» (verbleibende Marke der Klägerin) beabsichtigt war. Die Argumente der Klägerin bezüglich fehlenden Ablaufs der Verwirkungsfrist gemäss Art. 53 Abs. 2 MSchG sind ebenso unbehelflich. Schliesslich liegt auch kein unlauteres Verhalten vor.
iusNet IP 24.04.2023

Die Pro Litteris hat alle formellen Voraussetzungen für Ermessens-Veranlagungen einzuhalten

Rechtsprechung
Urheberrecht

Kantonsgericht Freiburg 102 2022 229 vom 10.2.2023

Die Gemeinsamen Tarife (GT) der Pro Litteris enthalten u.a. bei Nichteinreichung von Fragenformularen konkrete Voraussetzungen wie Mahnung mit Nachfristansetzung für potenzielle neue Benutzer urheberrechtlich geschützter Werke. Diese Regeln sind durch die Pro Litteris einzuhalten und entsprechend als erfüllt nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn der Adressat der Pro Litteris die materiellen Voraussetzungen einer Gebührenpflicht höchstwahrscheinlich erfüllte.
iusNet IP 24.04.2023

Die Verwendung von «GOOGLE CAR» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Rechtsprechung
Markenrecht

T‑569/21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-569/21 v. 1.2.2023

Das Gericht schliesst ohne weiteres auf eine schädliche Zeichenähnlichkeit und bestätigt aufgrund der offensichtlichen Bekanntheit der Widerspruchsmarke, dass die Verweigerung der Eintragung des jüngeren Zeichens als Unionsmarke rechtens war, weil es in ungerechtfertigter Weise von der Attraktivität der Widerspruchsmarke zu profitieren drohte. Daran ändert (u.a.) auch nichts, dass die jüngere Marke eine andere Nizza-Klasse beansprucht als diejenigen der Widerspruchsmarke.
iusNet IP 24.04.2023

Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Rechtsprechung
Markenrecht

T-568/21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-568/21 v. 1.2.2023

Es besteht durchschnittliche Zeichenähnlichkeit, zumal die jüngere Marke die ältere vollständig übernimmt. Es entsteht ein Risiko der Rufausbeutung; dies insbesondere, weil die Widerspruchsmarke einen extrem hohen Bekanntheitsgrad geniesst und eines der drei Elemente des jüngeren Zeichens mit dem älteren identisch ist. Angesichts der Bekanntheit der Widerspruchsmarke ist unerheblich, dass «GOOGLE» keine Produkte des jüngeren Zeichens beansprucht, zumal eine Verbindung zu Software von Google entstehen kann.
iusNet IP 24.04.2023

«Sustainability through Quality» wirkt für die beanspruchten Produkte als Werbeslogan und nicht als Marke

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Formulierung «Sustainability through Quality» wirkt für die beanspruchten Produkte (Motoren etc.) als englisch-sprachiger Werbeslogan i.S.v. «Dauerhaftigkeit dank Qualität» und nicht als Marke. Dies insbes., weil ihm eine einprägsame erinnerungskräftige Aussage mit ungewöhnlichem, fantasievollem oder überraschendem Gehalt abgeht. Der Hinweis auf eine Markeneintragung für «Vorsprung durch Technik» von Audi erweist sich als unbehelflich.
iusNet IP 24.04.2023

Ausführungen zu «Sichtbarkeit» sowie «bestimmungsgemässe Verwendung» als Voraussetzungen für den Designschutz

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Designschutz für ein Bauelement, das in ein Erzeugnis eingefügt wird (vorliegend ein bestimmtes Erscheinungsbild der Unterseite von Fahrrad- oder Motorradsätteln), setzt voraus, dass das Element nach seiner Einfügung bei der bestimmungsgemässen Verwendung des Erzeugnisses für Endbenutzer oder aussenstehende Beobachter im Rahmen seiner typischen Funktionen sichtbar bleibt. Ausgenommen sind gemäss der Designschutzrichtlinie die Instandhaltung, Wartung oder Reparatur des Objekts.
iusNet IP 24.04.2023

Die Verantwortung nach UWG für die Tätigkeit von Affiliates auf Seite von deren Partnern bedingt eine Vermischung von Geschäftsbetrieben und -Risiken

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Der BGH bestätigt, dass eine Zurechnung allfälliger Wettbewerbsverletzungen durch einen Affiliate-Partner gegenüber Dritten dem Inhaber eines Partner-Programmes, in dessen Rahmen der Affiliate aktiv wurde, ausgeschlossen ist, wenn der Affiliate in eigener Verantwortung und im eigenen Interesse handelte. Daran ändert auch nichts, wenn der Affiliate für seine Tätigkeit entschädigt wurde und die Verhängung von Vertragsstrafen drohte.
iusNet IP 24.04.2023

Die Apple-Marke «TRUEDEPTH» ist z.T. beschreibend, jedoch nicht für «Headsets» als auditive Waren

Rechtsprechung
Markenrecht
Für einen Grossteil der Produkte (z.B. Smartphones, Navigationsinstrumente oder den Bereich bei Computern) ergibt «TRUEDEPTH» im Sinne von «richtige, echte Tiefe» einen beschreibenden Sinn als Anpreisung bezüglich Tiefenmessung bzw. Tiefenschärfe u.a. von Grafiken. Mit Blick auf die Gruppe der beanspruchten «Headsets» als auditive Waren trifft dies jedoch nicht zu.
iusNet IP 24.04.2023

«Capri Sun» setzt sich gegen «Prisun» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-4104/2021 v. 5.12.2022

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar besteht Produkteähnlichkeit. Indessen kann höchstens eine entfernte Zeichenähnlichkeit festgestellt werden; denn die Übereinstimmung von «prisun» ist gegenüber den Unterschieden in den Zeichen sekundär. Eine Glaubhaftmachung erhöhter Kennzeichnungskraft von «Capri Sun» scheitert zudem. «Capri» als geografische Angabe wirkt nicht schädlich, da sie die korrekte Nutzung der Marke nicht beeinträchtigt.
iusNet IP 24.04.2023

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