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Der orangen Farbe von Veuve Clicquot fehlt mangels relevanter Benutzung die Kennzeichnungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht
Das EUG widerspricht der Vorinstanz, wonach die fragliche Marke derivative Unterscheidungskraft erworben habe. Dabei betont es die Notwendigkeit direkter Beweise. Presseartikel und andere Publikationen sind relevant, wenn sie belegen, dass ein Zeichen als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen in einem bestimmten geografischen Umfeld wirkte. Das Argument einer besonderen visuellen Wirkung der orangen Farbe als Hinweis auf Champagnerweine von Veuve Cliquot wird nicht berücksichtigt.
iusnet IP 23.04.2024

Instagram-Bilder von Rihanna mit weissen Turnschuhen werden als Offenbarung eines Puma-Schuhdesign qualifiziert

Rechtsprechung
Markenrecht
Das EUG bestätigt, dass die durch die Klägerin eingereichten Fotos bzw. Instagram-Darstellungen von Rihanna mit weissen Turnschuhen von Puma als Belege zum Nachweis taugten, dass es sich um ein bereits offenbartes Vormodell des als zu schützen geltend gemachten Designs handelte. Der Einwand der fehlenden Möglichkeit der Kenntnisnahme durch betroffene Fachkreise ging fehl, weil dies zumindest für eines der Fotos nicht zutraf.
iusnet IP 23.04.2024

«LONGINES (fig.)» setzt sich gegen «LOSENGS (fig.)» trotz Produkte-Identität nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Trotz Produkte-Identität und gerichtsnotorisch erhöhtem Schutzbereich von «LONGINES» fehlt eine relevante Verwechslungsgefahr. Dabei steht im Vordergrund, dass die grafische Darstellung sekundär wirkt und in Wortklang sowie Konzept keine Ähnlichkeiten bestehen. Die Übereinstimmungen in den Wortanfängen und -Enden werden als unerheblich eingestuft. Im Sinngehalt erweist sich der Begriff «Longines» als geografische Bezeichnung.
iusnet IP 23.04.2024

«vita (fig.)» setzt sich gegen «Vita (fig.)» nur beschränkt durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-4025/2022 und B-4064/2022 v. 22.2.2024

Die Produkte sind weitgehend identisch, und auch eine Zeichenähnlichkeit wird bestätigt. Im Gesamteindruck sprechen jedoch im Wesentlichen insbes. der Gemeingutcharakter (beschreibende oder anpreisende Wirkung) der Widerspruchsmarke für den Grossteil der Produkte, ihr begrenzter Schutzbereich sowie die erhöhte Aufmerksamkeit der Abnehmer gegen eine Verwechslungsgefahr. Die Argumente betreffend Verwässerung und Freihaltebedürfnis werden nicht übernommen.
iusnet IP 23.04.2024

«WEST» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit (Tabakbereich) gegen «ZEST» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar bestehen Produkte-Identität oder zumindest starke -Gleichartigkeit und erhebliche Parallelen bezüglich klanglicher und schriftbildlicher Zeichenähnlichkeit. Auch werden diese Übereinstimmungen durch den im Gegensatz zu «Zest» klar verständlichen Sinngehalt von «West» nicht kompensiert. Eine Verwechslungsgefahr fehlt jedoch, weil es um Kurzmarken geht, die beim Erwerb direkt nebeneinander sichtbar sind.
iusnet IP 23.04.2024

«FOCUS» setzt sich für Getränke gegen «FOCO (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Eine relevante Verwechslungsgefahr zwischen den fraglichen Zeichen wird bestätigt. Dabei steht im Vordergrund, dass Produkte-Identität besteht und die Widerspruchsmarke schriftbildlich vollständig übernommen wird. Die ältere Marke weist eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft auf, da «Fokus» mit Bezug auf Getränke nicht beschreibend wirkt. Die gestalterische Besonderheit im angefochtenen Zeichen ist nicht relevant, da es sich nur um eine unauffällige Computerschrift handelt.
iusnet IP 23.04.2024

Das Zeichen «SHELBY» gilt für Uhren und Zeitmessungsgeräte als markenmässig gebraucht

Rechtsprechung
Markenrecht
Nachdem der Streitfall auf «Uhren und Zeitmessungsinstrumente» eingeschränkt wurde, bestätigt das BVGer entgegen der Vorinstanz einen relevanten markenrechtlichen Gebrauch der Marke «SHELBY»: Das Zeichen wurde in Lizenz durch einen Dritten für Uhrenverkäufe an schweizerische Adressen verwendet. Der Umstand, dass als Belege eingereichte Rechnungen für Verkäufe teilweise geschwärzt waren, wurde nicht als schädlich qualifiziert.
iusnet IP 23.04.2024

Die Widerspruchsmarke von Jaguar (Kopf von Raubkatze) setzt sich gegen einen fauchenden Tigerkopf teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen den zu vergleichenden Zeichen besteht weitgehend eine relevante Verwechslungsgefahr; eine Ausnahme gilt für einen kleinen Teil der Produkte, für welchen die Ähnlichkeit verneint wird (im Wesentlichen der Bereich von Fahrzeugen im Vergleich zu Textil- und Spielzeugprodukten). Die Zeichenähnlichkeit beruht v.a. darauf, dass die massgebenden Verkehrskreise beide Darstellungen als Raubtierköpfe mit gefletschten Zähnen erinnern.
iusNet IP 23.03.2024

«ID NOW» wirkt für die beanspruchten medizinischen Diagnosegeräte beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «ID NOW» im Zusammenhang mit Produkten zum schnellen Erkennen von bakteriellen und viralen Krankheiten ohne weiteres als beschreibend sowie anpreisend. Dies um so mehr, als die betroffenen Fachkreise beim Erwerb der Ware eine erhöhte Aufmerksamkeit aufweisen.
iusnet IP 23.04.2024

«Novafoil» wirkt für die u.a. beanspruchten Verpackungsmaschinen samt Bestandteilen beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht
«Novafoil» wirkt für die u.a. beanspruchten Verpackungsmaschinen samt Bestandteilen beschreibend und ist daher insoweit nicht schutzfähig, zumal «nova» und «foil» jedenfalls im Bereich der italienisch-sprachigen Verpackungsunternehmen verständlich sind. Der geltend gemachte Grundsatz von Treu und Glauben ist vorliegend mangels zu berücksichtigender Präjudizien nicht von Bedeutung. Dies, weil «nova» nicht unterscheidungskräftig ist und weitere Argumente sich als nicht relevant erwiesen.
iusnet IP 23.04.2024

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