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«Zwei Kreise (fig.)» von Mastercard setzt sich gegenüber «Savl (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
«Zwei Kreise (fig.)» setzt sich im Vergleich zum jüngeren Zeichen «Savl (fig.)» trotz relevanter Produkte-, jedoch infolge fehlender Zeichenähnlichkeit nicht durch; dies auch angesichts der erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise. Die Gestaltung der Widerspruchsmarke weicht so vom Gewohnten ab, dass sie nicht dem Gemeingut zuzuschreiben ist, und am Verdikt ändert auch die sinngemäss als durchschnittlich bezeichnete Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nichts.
iusNet IP 19.02.2023

«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Das Gericht weist ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen im Sinne eines Verbots der Verwendung von «Certo!One» u.a. wegen Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Marken «one» sowie «one VISECA» ab. Dies sowohl aus lauterkeits- als auch aus markenrechtlichen Gründen. Betreffend Lauterkeitsrecht ging es um die Art. 3 Abs. 1 Bst. b und d UWG, und mit Bezug auf das Markenrecht um Art. 3 Abs. 1 Bst. d MSchG.
iusNet IP 19.02.2023

Die Abbildung der typischen Film-Figur («Charlot») von Charlie Chaplin ist nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

018141170

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

EUIPO Entscheid v. 3.1.2023 / 018141170

Die Verwendung der Film-Figur «Charlot» als fotografische Darstellung von Charlie Chaplin ist im Rahmen einer Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen. Dabei steht im Vordergrund, dass diese Figur besonders berühmt und als sehr positiv besetzt verstanden wird. Ihr fehlt somit die für Markeneintragungen nötige Unterscheidungskraft.
iusNet IP 19.02.2023

Der Zeichengebrauch in der Schweiz vor der konkreten Fünfjahresfrist ist für den Exportgebrauch nicht schädlich

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen dem IGE bestätigt (auch) das BGer, dass die Verwendung der betroffenen Zeichen in der fraglichen Fünfjahresfrist für Uhrenverkäufe (ca. 60 Stück zu mehreren tausend Franken) im asiatischen Raum die Voraussetzungen des Gebrauchs für den Export erfüllte. Die Zeichenverwendung für den Schweizer Markt, jedoch vor der relevanten Zeitperiode, wirkt nicht schädlich. Der Gebrauch gilt jedoch nur für Uhren an sich und nicht für Bestandteile solcher Produkte.
iusNet IP 19.02.2023

Die Darstellung eines A ohne Querbalken ist schutzfähig und der Eintrag war nicht missbräuchlich

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt, dass der fragliche Grossbuchstabe A, jedoch ohne Querbalken und mit abgeflachter Spitze, in Bezug auf die (breit gefächerten) beanspruchten Produkte Unterscheidungskraft entfaltet bzw. nicht zum Gemeingut gehört, zumal auch kein Freihaltebedürfnis bestehe. Der Umstand, dass das Zeichen dem griechischen Grossbuchstaben Lambda entspricht, ist nicht schädlich. Weiter geht auch der Einwand fehl, es liege ein missbräuchlicher Markenerwerb vor.
iusNet IP 19.02.2023

Die durch eine Uni-Assistentin geschaffene Software im Zusammenhang mit ihren Arbeitszielen gehört zu den Urheberrechten der Uni

Rechtsprechung
Urheberrecht
Mit der Vorinstanz bestätigt das BGer, dass die Rechte an Software, welche die Beschwerdeführerin als Angestellte der Universität Lausanne entwickelt hatte, an die Universität fielen; denn die entsprechenden Programme waren für die Erarbeitung (u.a.) der Dissertation gemäss Pflichtenheft der Beschwerdeführerin unabdingbar. Daran ändert nichts, dass die betroffene Software auch noch für andere Zwecke als die Dissertation verwendbar war.
iusNet IP 19.02.2023

Zur künftigen Ausgestaltung des Rechtsschutzes in Patentrechtsstreitigkeiten gemäss den Vorschlägen der Vernehmlassung über eine Revision des Patentgesetzes

Zur künftigen Ausgestaltung des Rechtsschutzes in Patentrechtsstreitigkeiten gemäss den Vorschlägen der Vernehmlassung über eine Revision des Patentgesetzes
Patentrechtsstreitigkeiten | Einspruchsverfahren

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