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Urheberrecht

Urheberrecht

Neues Urheberrecht für Fotografien

Fachbeitrag
Urheberrecht

Bestandsaufnahme und einige kritische Gedanken

Seit dem 1. April 2020 ist das Urheberrechtsgesetz in der durch das Bundesgesetz vom 27. September 2019 revidierten Fassung in Kraft. Neu sind nun Fotografien auch dann geschützt, wenn sie keinen individuellen Charakter aufweisen (Art. 2 Abs. 3bis URG). Ein Schutz von Fotografien auch ohne individuellen Charakter war von professionalen Fotografen dringlich verlangt worden. Dessen Situierung als urheberrechtlicher Werkschutz wird allerdings dogmatisch als Stilbruch empfunden und wirft auch in der Anwendung diverse Fragen auf. Dazu gehören insbesondere Fragen des Schutzumfangs (Schutz gegen Bearbeitung) und der Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen.
sic! 11/2020

Die neuen Vergütungsansprüche für das Zugänglichmachen von audiovisuellen Werken und von Darbietungen in audiovisuellen Werken

Fachbeitrag
Urheberrecht
Die neu geschaffenen Vergütungsansprüche für Urheberinnen und Urheber nach Art. 13a Abs. 1 URG sowie für ausübende Künstlerinnen und Künstler nach Art. 35a Abs. 1 URG werfen Fragen auf, an deren Beantwortung sich die Meinungen bereits scheiden – vom Kreis der Berechtigten über die Ausnahmebestimmungen bis zum Gegenrecht. Der vorliegende Beitrag behandelt die sich in der Anwendung der neuen Bestimmungen bis heute abzeichnenden Auslegungsprobleme unter Berücksichtigung der Materialien und des einschlägigen Konventionsrechts. Trotz weitgehender Parallelen zwischen Art. 13a URG und Art. 35a URG sind auch bedeutsame Unterschiede zwischen den beiden Bestimmungen zu beachten. Diese werden im Beitrag besonders beleuchtet.
sic! 11/2020

Brompton Faltrad – Urheberrechtlicher Schutz eines Gebrauchsgegenstands?

Kommentierung
Urheberrecht
Der EuGH setzt seine frühere Rechtsprechung zur Harmonisierung des urheberrechtlichen Werkbegriffs fort. Ist die Werkschöpfung durch technische Erwägungen bestimmt und besteht gleichwohl genügend Raum für den Ausdruck freier kreativer Entscheidungen, so ist gemäss EuGH die Anerkennung urheberrechtlichen Schutzes möglich.
Brigitte Bieler
iusNet IP 25.10.2020

Die Überlassung einer CC-Lizenz ohne Kostenfolgen verhindert spätere Geldforderungen im Zusammenhang mit dieser Lizenz

Rechtsprechung
Urheberrecht
Die unentgeltliche Einräumung einer CC-BY-2.0-Lizenz verhindert spätere Schadens- und Aufwandersatzforderungen des Lizenzgebers, auch wenn Verletzungen betr. Namensnennung des Urhebers oder Verlinkungen mit dessen Werken erfolgt waren.
iusNet IP 19.10.2020

Weichenstellung beim urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsobjekten

Fachbeitrag
Urheberrecht
Designrecht
Während der EU-Gesetzgeber das ­Urheberrecht nach wie vor nur punktuell vereinheitlicht hat, gestaltet der EuGH das Urheberrecht in den letzten Jahren mittels zahlreicher Urteile – jüngst zunehmend nicht nur für die digitale, sondern auch für die analoge Welt.
sic! 10/2020

Vorabentscheidung i.S. Brompton Bicycle gegen Chedech/Get2Get betr. Schutz technischer Ergebnisse

Rechtsprechung
Urheberrecht
Sofern die technisch vorgegebenen Aspekte des fraglichen Gegenstandes im Vergleich zur freien und kreativen Entscheidung bzw. der Widerspiegelung der Persönlichkeit des Urhebers im Objekt nicht entscheidend waren, d.h. sich nicht zwingend aufdrängten, kann sich der Urheberrechtsschutz gemäss EU-Recht auf dieses Objekt erstrecken.
iusNet IP 23.08.2020

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