iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Modulspezifische Rechtsgebiete > Urheberrecht

Urheberrecht

Urheberrecht

Fragen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie, insbes. betr. den Begriff «Zitat» sowie betr. das Thema der bereits rechtmässig erfolgten öffentlichen Zugänglichmachung

Rechtsprechung
Urheberrecht
Als Zitat i.S. der EU-Richtlinie zur Informationsgesellschaft gilt auch ein lediglich durch Verlinkung auf eine selbständig abrufbare Datei zur Verfügung gestelltes Dokument. Eine bereits rechtswirksam erfolgte öffentliche Zugänglichmachung setzt entweder die Zustimmung des Rechteinhabers, eine Zwangslizenz oder eine gesetzliche Erlaubnis voraus.
iusNet IP 24.08.2019

Neuerungen im Europäischen Urheberrecht gemäss Beschluss der EU

Gesetzgebung
Urheberrecht
Mit einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren in das jeweilige nationale Recht haben das EU-Parlament sowie am 15.4.2019 der Rat der Mitgliedstaaten die umstrittene Reform des Urheberrechts beschlossen, welche an die Entwicklungen im Bereich digitaler Technologien anknüpfen.
iusNet IP 23.06.2019

Mercedes Benz durfte ein (zugelassenes) Graffiti in der Stadt Detroit für Werbezwecke verwenden

Rechtsprechung
Urheberrecht
Die Mercedes Benz USA verwendete eine Werbefotografie mit einem ihrer Autos vor einem Graffiti in der Stadt Detroit, ohne die Rechte des Autors dieses Graffitis zu verletzen.
iusNet IP 23.06.2019

Die Methode der Lizenzanalogie erlaubt nicht, dass Schadenersatz auch ohne Nachweis einer Vermögensverminderung geschuldet wird

Rechtsprechung
Urheberrecht
Infolge Fehlens eines Schadens-Nachweises durch den Kläger entfällt dessen Anspruch auf Schadenersatz von vornherein; denn die Lizenzanalogie stellt auch im Urheberrecht nur eine Methode der Berechnung des Schadens dar.
iusNet IP 26.05.2019

Das nationale Familienrecht setzt sich nicht ohne weiteres gegen den durch die EU angestrebten Schutz der Urheberrechte durch

Rechtsprechung
Urheberrecht
Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, kann sich nicht einfach dadurch der Haftung entziehen, dass er eines seiner Familienmitglieder nennt, welches Zugang zum gleichen Internetanschluss hatte.
iusNet IP 26.05.2019

Die Mitwirkung an einem in Konzept und Gestaltung vorgegebenen Handbuch führt nicht zur Miturheberschaft

Rechtsprechung
Urheberrecht
Liegt die Individualität eines Handbuchs in Konzept und Gestaltung, welche durch eine Person X erschaffen und vorgegeben worden sind, führen durch eine Drittperson beigesteuerte Änderungen oder Ergänzungen innerhalb des Gesamtwerks nicht zu einer Stellung als Miturheberin.
iusNet IP 26.05.2019

Die Internet-Publikation von durch ein Museum veröffentlichten Werkaufnahmen eines ihrer Mitarbeiter ohne Zustimmung des Museums verletzt Urheberrechte des Museums

Rechtsprechung
Urheberrecht
Liess ein Museum durch einen seiner Mitarbeiter Fotos von (auch gemeinfreien) Werken erstellen, welche es im Rahmen einer Publikation verwendete, verletzt ein Dritter Urheberrechte des Museums, wenn er solche Fotos einscannte und sie ohne Erlaubnis im Internet öffentlich zugänglich machte.
iusNet IP 26.05.2019

Fehlende Belangbarkeit als «Access Provider» für Tätigkeiten der «Hoster/Uploader» oder für das Verhalten der «User»

Rechtsprechung
Urheberrecht
Die Swisscom steht hier als sog. «Access Provider» bzw. Anbieterin von Internetzugang zur Diskussion. Dabei hat das BGer erkannt, dass mittels solcher Internetzugänge auch auf illegale Weise Filme verfügbar werden. Für diese Folgen kann der «Access Provider» jedoch nicht haftbar gemacht werden, weshalb die Swisscom nicht verpflichtet ist, entsprechende Internetzugriffe zu sperren.
iusNet IP 22.04.2019

Medienberichterstattung im Internet mit Sendungen Dritter

Fachbeitrag
Urheberrecht
Die Rechtmässigkeit der ausschnittsweisen Nutzung nicht lizenzierter Fernsehsendungen auf digitalen Plattformen von Medienunternehmen hängt in der Regel davon ab, ob eine gesetzliche Schranke anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag greift mit der Zitatschranke und der Schranke zugunsten aktueller Berichterstattung zwei der wichtigsten Schranken heraus und prüft deren Voraussetzungen im Kontext neuer Medien. Ziel ist die Klärung allgemeiner und spezifischer Fragen, die sich bei der Anwendung von Art. 25 und Art. 28 Abs. 2 URG im Rahmen ausgewählter Nutzungsformen stellen, namentlich bei der Erstellung von «Live-Tickern», der Zusammenstellung von «Highlights» und bei multimedial illustrierten ausführ­licheren Beiträgen. Dabei wird abgesehen von urheberrechtlichen Aspekten auch das Recht der verwandten Schutzrechte der Sendeunternehmen umfassend berücksichtigt.
sic! 02/2019

Seiten