Weichenstellung beim urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsobjekten
Weichenstellung beim urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsobjekten
Weichenstellung beim urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsobjekten
Michael Ritscher *
Während der EU-Gesetzgeber das Urheberrecht nach wie vor nur punktuell vereinheitlicht hat, gestaltet der EuGH das Urheberrecht in den letzten Jahren mittels zahlreicher Urteile – jüngst zunehmend nicht nur für die digitale, sondern auch für die analoge Welt.
In diesem Kontext hat das oberste Gericht der EU in allerjüngster Zeit zwei wegweisende Urteile gefällt. Damit beendet es für die Union eine in der westlichen Welt seit vielen Jahrzehnten intensiv geführte Diskussion über das Verhältnis zwischen urheber- und designrechtlichem Schutz für Gebrauchsobjekte – zumindest hinsichtlich der Schutzvoraussetzungen, also des Werkbegriffs. Und damit scheint das Urheberrecht in der Union – zumindest in dieser Hinsicht – nun auch vertikal, also voll harmonisiert zu sein.
Die Auswirkungen dieser beiden Urteile auf die Rechtspraxis beim Umgang mit Alltagsgegenständen können gar nicht überschätzt werden. Diesen sowie natürlich den beiden Urteilen widmet sich dieser Beitrag, nachdem er zunächst die für das Verständnis wichtige internationale Vorgeschichte nachzeichnet und mit einer Zusammenfassung schliesst.
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