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Urheberrecht

Urheberrecht

Geldansprüche wegen des Urheberrechtsverletzung betr. «Feuerringe» werden (nur) beschränkt bestätigt

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Urheberrecht
Das BGer bestätigt, den Beklagten sei keine Böswilligkeit (als Haftungsvoraussetzung) für Ansprüche nach Art. 423 oder 41 OR nachzuweisen. Demgegenüber hatte der Urheber der «Feuerringe» gestützt auf Art. 62 OR – in Analogie zu einer Lizenz – das Recht auf Überlassung von Erlösen aus dem Verkauf problematischer Produkte, weil das Bereicherungsrecht kein Verschulden voraussetzt.
iusNet IP 19.12.2024

ChatGPT & Co. rechtssicher einsetzen

Veranstaltungen
Dienstag, 17. September 2024 - 9:00 bis 16:30
Künstliche Intelligenz (KI) und Chatbots sind in aller Munde und werden zunehmend in verschiedenen Branchen und für unterschiedliche Anwendungsbereiche eingesetzt. Diese Technologien bieten in der Praxis viele Vorteile, bergen aber auch Risiken. Herausfordernd ist dabei insbesondere die Sicherstellung der Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts. In diesem Seminar stehen die rechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von KI-Systemen im Fokus. Es werden insbesondere die rechtlichen Themen zur Haftung, zum Datenschutz und der Privatsphäre behandelt, aber auch das Urheberrecht. So sind Sie in der Lage die Haftungsrisiken beim Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen korrekt einzuschätzen und ggf. zu minimieren.

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