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Urheberrecht

Urheberrecht

Neuerungen im deutschen Urheber- und Designrecht

Gesetzgebung
Urheberrecht
Designrecht
Ein neues «Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs» sieht zum einen für das Urheberrecht Bestimmungen gegen den Missbrauch bei Abmahnungen vor. Zum andern soll es dazu führen, dass nach dem 1. Januar 2020 angemeldete Ersatzteile z.B. für Autokarrosserien nicht schon durch den Designschutz für das ganze Fahrzeug erfasst werden (Reparaturklausel).
iusNet IP 20.12.2020

Das Zeichen «NITRO» setzt sich gegen «NITRO CIRCUS» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht
Das jüngere Zeichen übernimmt das ältere integral und der Zusatz «CIRCUS» ist nicht dominant, weshalb eine erhebliche Zeichenähnlichkeit besteht. Die beanspruchten Sportbekleidungsartikel haben ähnliche Abnehmerkreise, sind qualitativ und preislich ähnlich und werden z.T. über gleiche Kanäle vertrieben. Demnach besteht eine Verwechslungsgefahr, zumal das Publikum Gefahr läuft, «CIRCUS» als Hinweis auf eine Untermarke der Klägerin zu verstehen. Die Klägerin belegt den Markengebrauch.
iusNet IP 18.12.2020

Entreprises et Big Data: peut-on forcer les entreprises à partager leurs données non-personnelles (par des licences obligatoires ou des licences „FRAND“)?

Entreprises et Big Data: peut-on forcer les entreprises à partager leurs données non-personnelles (par des licences obligatoires ou des licences „FRAND“)?
Lizenzrecht | Datenrecht | Frand-Lizenzen

Neues Urheberrecht für Fotografien

Fachbeitrag
Urheberrecht

Bestandsaufnahme und einige kritische Gedanken

Seit dem 1. April 2020 ist das Urheberrechtsgesetz in der durch das Bundesgesetz vom 27. September 2019 revidierten Fassung in Kraft. Neu sind nun Fotografien auch dann geschützt, wenn sie keinen individuellen Charakter aufweisen (Art. 2 Abs. 3bis URG). Ein Schutz von Fotografien auch ohne individuellen Charakter war von professionalen Fotografen dringlich verlangt worden. Dessen Situierung als urheberrechtlicher Werkschutz wird allerdings dogmatisch als Stilbruch empfunden und wirft auch in der Anwendung diverse Fragen auf.
sic! 11/2020

Die neuen Vergütungsansprüche für das Zugänglichmachen von audiovisuellen Werken und von Darbietungen in audiovisuellen Werken

Fachbeitrag
Urheberrecht
Die neu geschaffenen Vergütungsansprüche für Urheberinnen und Urheber nach Art. 13a Abs. 1 URG sowie für ausübende Künstlerinnen und Künstler nach Art. 35a Abs. 1 URG werfen Fragen auf, an deren Beantwortung sich die Meinungen bereits scheiden – vom Kreis der Berechtigten über die Ausnahmebestimmungen bis zum Gegenrecht. Der vorliegende Beitrag behandelt die sich in der Anwendung der neuen Bestimmungen bis heute abzeichnenden Auslegungsprobleme unter Berücksichtigung der Materialien und des einschlägigen Konventionsrechts.
sic! 11/2020

Brompton Faltrad – Urheberrechtlicher Schutz eines Gebrauchsgegenstands?

Kommentierung
Urheberrecht
Das Urteil Brompton zeigt jüngst, dass ein Erzeugnis, welches der Voraussetzung der Originalität genügt, auch dann urheberrechtlich geschützt sein kann, wenn seine Schaffung durch technische Erwägungen bestimmt wurde, sofern sie den Urheber nicht daran hindern, seine Persönlichkeit in diesem Erzeugnis widerzuspiegeln, indem er freie kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringt. Von Urheberrechtsschutz kann im Sinne des EuGH in jenen Fällen nicht ausgegangen werden, in denen die Schaffung eines Erzeugnisses durch technische Erwägungen, durch Regeln oder durch andere Zwänge bestimmt wurde, die der Ausübung künstlerischer Freiheit keine Freiheit oder nur einen so beschränkten Raum gelassen haben, dass die Idee und ihr Ausdruck zusammenfallen.
Brigitte Bieler
iusNet IP 25.10.2020

Die Überlassung einer CC-Lizenz ohne Kostenfolgen verhindert spätere Geldforderungen im Zusammenhang mit dieser Lizenz

Rechtsprechung
Urheberrecht
Macht ein Lizenznehmer Schadenersatz- und Aufwandersatzforderungen geltend, weil seine Urheberrechte verletzt worden sein sollen, hat er dies substantiiert und grundsätzlich in seinen Rechtsschriften zu belegen. Dabei entfallen solche Forderungen von vornherein, wenn er im Rahmen einer sog. CC-BY-2.0-Lizenz die Verwendung seiner Werke kostenlos zugelassen hat.
iusNet IP 19.10.2020

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