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Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess

Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess

Fachbeitrag
Patentrecht

Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess

Florian Brunner *

Klagt die Inhaberin eines standardessentiellen Patentes vor dem Schweizer BPatGer gegen einen Standard-Implementierer auf Unterlassung ( Art. 72 PatG ), so weist dieser ­Prozess im Vergleich zu einem «normalen» Patentverletzungsprozess verschiedene zivilprozessuale Besonderheiten auf. Diese sind Gegenstand des folgenden Beitrages.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der sog. «FRAND-Einrede», mit ­welcher der ins Recht gefasste Standard-Implementierer der Unter­lassungsklage entgegenhält, dass die Patentinhaberin ihre sog. «FRAND-Obliegenheiten» nicht erfüllt habe. Es wird erläutert, in welchen Konstellationen die FRAND-Einrede er­folgreich ist. Sodann zeigt der Beitrag auf, wer in welchem Verfahren da­rüber entscheidet, welche Lizenz­bedingungen im Einzelfall FRAND-­konform sind. Schliesslich behandelt er die Besonderheiten der Ausge­staltung und Vollstreckung eines FRAND-Urteils.

Si le titulaire d’un brevet essentiel à une norme intente une action en cessation ( art. 72 LBI ) par devant le Tribunal fédéral des brevets suisse contre l’implementeur de standard, cette procédure présente ainsi en comparaison...

sic! 03/2019

 

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