Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess
Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess
Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess
Florian Brunner *
Klagt die Inhaberin eines standardessentiellen Patentes vor dem Schweizer BPatGer gegen einen Standard-Implementierer auf Unterlassung ( Art. 72 PatG ), so weist dieser Prozess im Vergleich zu einem «normalen» Patentverletzungsprozess verschiedene zivilprozessuale Besonderheiten auf. Diese sind Gegenstand des folgenden Beitrages.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der sog. «FRAND-Einrede», mit welcher der ins Recht gefasste Standard-Implementierer der Unterlassungsklage entgegenhält, dass die Patentinhaberin ihre sog. «FRAND-Obliegenheiten» nicht erfüllt habe. Es wird erläutert, in welchen Konstellationen die FRAND-Einrede erfolgreich ist. Sodann zeigt der Beitrag auf, wer in welchem Verfahren darüber entscheidet, welche Lizenzbedingungen im Einzelfall FRAND-konform sind. Schliesslich behandelt er die Besonderheiten der Ausgestaltung und Vollstreckung eines FRAND-Urteils.
Si le titulaire d’un brevet essentiel à une norme intente une action en cessation ( art. 72 LBI ) par devant le Tribunal fédéral des brevets suisse contre l’implementeur de standard, cette procédure présente ainsi en comparaison...
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