Diverse Männchenfiguren setzen sich gegen ein anderes Männchen nicht durch
Diverse Männchenfiguren setzen sich gegen ein anderes Männchen nicht durch
Rechtsprechung
Markenrecht
Diverse Männchenfiguren setzen sich gegen ein anderes Männchen nicht durch
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 9. April 2018 beantragte die tschechische e-gaming s.r.o beim EUIPO die Registrierung des dreidimensionalen Zeichens
als Unionsmarke für Produkte der Klasse 9 (u.a. Software für Spiele), 38 (u.a. Telekommunikationsdienstleistungen) sowie 41 (u.a. Wett-Dienstleistungen). Mit Eingabe vom 1. August 2018 erhob die luxemburgische Zitro International Sàrl dagegen Widerspruch gestützt auf
(i) ihre Unionsmarke Nr. 9'614’868
(Widerspruchsmarke 1) mit Beanspruchung von Produkten der Klassen 9, 28 und 35
(ii) ihre Unionsmarke Nr. 13'358’775
mit Beanspruchung von Produkten der Klassen 9 und 28
(iii) ihre Unionsmarke Nr. 17'931’235
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