Verwechslungsgefahr
Die Widerspruchsmarke «HIRSCH» setzt sich gegen die Marke «Apfelhirsch» teilweise durch
Die Marke Nr. 657 746 «ZeitMeister» ist aufgrund eines entsprechenden Widerspruchs infolge Verwechslungsgefahr gegenüber der (älteren) Marke Nr. 2P.468621 «MEISTER» zu löschen
Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.
Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Z2 16 40
Obergericht ZG
Obergericht des Kantons Zug Z2 2016 40 v. 21.3.2018
Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren
Nichtgebrauchseinrede sowie Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen / Rückweisung infolge Neuerungen im Sachverhalt
Zwischen den Marken "IMPERIAL" UND "TIERRA IMPERIAL" besteht keine Verwechslungsgefahr
Zwischen den Marken "GLASS DOC" und "Glass Doc (fig.)" besteht eine Verwechslungsgefahr
Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18)
Rechtsprechung
Markenrecht
B-7057/2016
Bundesverwaltungsgericht
Urteil betr. Klassen 16 und 18 | (B-7057/2016 v. 4.5.2018)
Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klasse 35)
Rechtsprechung
Markenrecht
B-2864/2017
Bundesverwaltungsgericht