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Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Marke «BLACKBERRY» setzt sich für die Waren der Klasse 9 sowie die Bereitstellung von E-Mail- und Instant-Messagingdiensten in Klasse 38 durch. Trotz schwindender Marktanteile weist sie eine erhöhte Kennzeichnungskraft bzw. erhöhte Bekanntheit auf; denn das Erscheinungsbild bei den massgebenden Verkehrskreisen deckt sich mit der angegriffenen Marke «blackphone», sodass eine mittelbare Verwechslungsgefahr besteht.
iusNet IP 25.02.2019

Die Widerspruchsmarke «HIRSCH» setzt sich gegen die Marke «Apfelhirsch» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «HIRSCH» weist infolge des Ausschlusses von Hirschbestandteilen eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft auf mit der Folge, dass sie nicht dem Gemeingut zugeschrieben wird, wobei die Gleichartigkeit der beanspruchten Produkte offensichtlich ist. Entsprechend ist das Zeichen «HIRSCH» gegenüber «Apfelhirsch» zu schützen.
iusNet IP 25.02.2019

Die Marke Nr. 657 746 «ZeitMeister» ist aufgrund eines entsprechenden Widerspruchs infolge Verwechslungsgefahr gegenüber der (älteren) Marke Nr. 2P.468621 «MEISTER» zu löschen

Rechtsprechung
Markenrecht
Der durch die Inhaberin der Marke «MEISTER» geltend gemachte Widerspruch setzt sich im Rahmen der Verwaltungsbeschwerde durch. Da der Begriff «Meister» im Unterschied zum englischen «Master» in Alleinstellung auch als Familienname geläufig ist, kann er auch als solcher verstanden werden mit der Folge, dass der Begriff «Meister» nicht nur als qualitativer Hinweis gelten kann.
iusNet IGR 16.12.2018

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist wegen Verwechslungsgefahr mit Marken des WWF für die beanspruchten Produkte als nichtig zu qualifizieren. Ebenfalls wegen Verwechslungsgefahr hat die Beklagte auch die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der durch die Beklagte benutzten Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.
iusNet IGR 26.11.2018

Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen; denn die Widerspruchsmarke "Pupa" wurde einfach vollständig in die angefochtene Marke "Fashion Pupa" integriert. Entgegen früherer bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist ein indirekt im Verkehr durchgesetztes Zeichen nicht (mehr) ohne weiteres als starke Marke zu behandeln.
iusNet IGR 10.11.2018

Nichtgebrauchseinrede sowie Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen / Rückweisung infolge Neuerungen im Sachverhalt

Rechtsprechung
Markenrecht
Angesichts der ausdrücklichen Verpflichtung des Markeninhabers im Rahmen eines Lizenzvertrags mit einem Detail-Grossverteiler zum Absatz des fraglichen Produktes in der Schweiz ist der Nachweis des Markengebrauchs erfüllt.
iusNet IGR 10.11.2018

Zwischen den Marken "IMPERIAL" UND "TIERRA IMPERIAL" besteht keine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke "IMPERIAL" hat wegen ihrer anpreisenden Wirkung nur eine schwache Kennzeichnungskraft, und in der angefochtenen Marke steht das Element "Tierra" im Vordergrund. Deshalb ist eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zu verneinen. Auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr fehlt, weil unwahrscheinlich ist, dass das Element "Imperial" als gemeinsames Stammelement der beiden Marken verstanden wird.
iusNet IGR 10.11.2018

Zwischen den Marken "GLASS DOC" und "Glass Doc (fig.)" besteht eine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Identität der durch beide zu vergleichenden Marken beanspruchten Waren und Dienstleistungen sowie der Gesamteindruck der prägenden identischen Wortelemente führen zu einer (unmittelbaren sowie mittelbaren) Verwechslungsgefahr.
iusNet IGR 04.11.2018

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18)

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Übernahme des Hauptbestandteils einer Widerspruchsmarke durch eine jüngere Marke führt praxisgemäss zur Bejahung der Verwechslungsgefahr. Dennoch prüft das Gericht auch die allgemein hinsichtlich Verwechslungsgefahr bekannten Kriterien. Vorab wird aber auch die Einrede des Nichtgebrauchs thematisiert.
iusNet IGR 30.09.2018

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klasse 35)

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Übernahme des Hauptbestandteils einer Widerspruchsmarke durch eine jüngere Marke führt praxisgemäss zur Bejahung der Verwechslungsgefahr. Dennoch prüft das Gericht auch die allgemein hinsichtlich Verwechslungsgefahr bekannten Kriterien (massgebliche Verkehrskreise, Gleichartigkeit der betroffenen Dienstleistungen, Zeichenähnlichkeit, Gesamtbetrachtung).
iusNet IGR 30.09.2018

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