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Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarke «SR (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «S R SMART RIDER (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Unterschiede in grafischer und sinnhafter Konzeption der Zeichen sind – obschon sie in ihren Wortelementen teilweise übereinstimmen – ausreichend, um eine Verwechslungsgefahr auszuschliessen. Dies zumal die Widerspruchsmarke keine erhöhte Unterscheidungskraft aufweist und die betroffenen Zeichen lediglich für einander ähnliche Produkte eingetragen sind.
iusnet IP 19.10.2020

Die Widerspruchsmarke «carl software (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «TC CARL (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Gemeinsamkeiten im Computerbereich führen zur Bejahung einer Produkteähnlichkeit. Die Übernahme von «carl» im angefochtenen Zeichen bewirkt eine gewisse Zeichenähnlichkeit. Eine Verwechslungsgefahr wird jedoch v.a. durch die grafischen Unterschiede beseitigt. Der Einwand des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke dringt infolge Gebrauchsnachweises nicht durch.
iusnet IP 19.10.2020

Die Widerspruchsmarke «facebook (fig.)» setzt sich gegen «Facegirl (fig.)» bezüglich der strittigen Produkte durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Infolge Zeichenähnlichkeit sowie Produkteähnlichkeit im Bereich der Vermittlung von Begegnungsmöglichkeiten ist eine mittelbare Verwechslungsgefahr zwischen den betroffenen Zeichen zu bejahen. Daran ändert nichts, dass die angefochtene Marke sich primär auf den sexuell geprägten Begegnungsmarkt konzentriert, während das Widerspruchszeichen sich ausdrücklich von diesem Segment abgrenzt.
iusnet IP 23.08.2020

Die Widerspruchsmarke «CRUNCH» setzt sich gegen «TIFFANY CRUNCH N CREAM» bezüglich der strittigen Produkte nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Obwohl Zeichenähnlichkeit, Produkteähnlichkeit im Bereich der strittigen Schokoladeprodukte vorliegen, erweist sich die jüngere Marke aufgrund einer lediglich reduzierten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke als schutzfähig.
iusnet IP 23.08.2020

Die Widerspruchsmarke «NIVEA» setzt sich für Produkte der Körper- und Schönheitspflege gegen «NEAUVIA» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Infolge zumindest entfernter Zeichenähnlichkeit sowie Produktegleichheit oder -Ähnlichkeit besteht Verwechslungsgefahr betr. Waren oder Dienstleistungen auf dem Gebiet von Körper- und Schönheitspflege. Keine Verwechslungsgefahr besteht betr. Pharma- und Hygieneprodukte, weil sie mit erhöhter Aufmerksamkeit erworben werden und «NIVEA» hier nur durchschnittlich kennzeichnungskräftig ist.
iusnet IP 23.08.2020

Die Widerspruchsmarke «Helsana. Engagiert für das Leben» setzt sich gegen «HELSINN Investment Fund (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Infolge Zeichenähnlichkeit sowie Produkteidentität der beiden Zeichen im Bereich des Finanzwesens setzt sich die Widerspruchsmarke durch. Dabei bejaht das Gericht die Verwechslungsgefahr zusammenfassend auch damit, dass betr. Eintragung der Widerspruchsmarke für Versicherungsdienstleistungen eine zu grosse Nähe der Zeichen bestehe.
iusnet IP 22.08.2020

Eine Verwechslungsgefahr ist regelmässig nicht vorhanden, wenn die zu vergleichenden Marken einzig in gemeinfreien Elementen übereinstimmen

Kommentierung
Markenrecht
Das BVGer hat im Fall SMAC gegen LISSMAC die Beschwerde umfänglich gutgeheissen und bestätigt, dass eine Verwechslungsgefahr regelmässig nicht vorhanden ist, wenn die zu vergleichenden Marken einzig in gemeinfreien Elementen übereinstimmen, die für sich genommen nicht schützenswert sind.
Sebastian Saissi
iusnet IP 29.06.2020

«Richard Man (fig.)» setzt sich gegen die Widerspruchsmarke «RICHARD MILLE» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar besteht Produktegleichheit sowie hinsichtlich «Richard» Zeichengleichheit. Dennoch besteht keine Verwechslungsgefahr, weil das Publikum nicht den Vornamen «Richard», sondern die anschliessenden Zeichenelemente betont und nicht zuletzt die grafische Darstellung der jüngeren Marke unterscheidend wirkt.
iusnet IP 21.06.2020

Die Widerspruchsmarke «SPARKS» setzt sich gegen das Zeichen «sparkchief» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Es wird zumindest eine indirekte Verwechslungsgefahr bejaht, weil das Element «chief» auf eine Serienmarke in Verbindung mit «SPARKS» hinweise. Dies insbes. auch angesichts der Tatsache, dass entweder Produkteähnlichkeit oder -Identität bestehe und die Zeichen sich wesentlich ähnlich seien.
iusnet IP 21.06.2020

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