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Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch

Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch

I. Ausgangslage

Die SGP Technologies SA, Genf, hinterlegte am 23. Oktober 2014 die Schweizer Wort-/Bildmarke Nr. 668'121 «B blackphone (fig.)», die am 7. Januar 2015 im Swissreg publiziert wurde für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35, 38 und 42.

Gegen diese Eintragung erhob die us-amerikanische BlackBerry Ltd. gestützt auf ihre am 7. Juni 2013 beim IGE hinterlegte Schweizer Wortmarke Nr. 656'003 «BLACKBERRY» für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35, 38 und 42 Widerspruch. Mit Verfügung vom 28. Dezember 2016 wies das IGE diesen Widerspruch vollumfänglich ab, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Die zu vergleichenden Waren und Dienstleistungen sind identisch oder zumindest stark gleichartig. Das grafische Element der angefochtenen Marke nimmt einen wesentlichen Teil des Gesamtzeichens ein, wobei das verbale Element «blackphone» als eigenständiger Bestandteil wahrgenommen wird. Das Wort «blackphone» ist – mit dem Sinn «schwarzes Telefon» – bezüglich der in Klasse 9 beanspruchten Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-Telefonen...

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