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Verwechslungsgefahr

Bedeutung eines Verstosses gegen das Wappenschutzgesetz für die Geltung einer Widerspruchsmarke

Rechtsprechung
Markenrecht
Verstösse gegen geltendes Recht sind im Rahmen der Bestimmung der Kennzeichnungskraft bzw. des Schutzumfanges zu berücksichtigen (vgl. Art. 3 Abs. 1 MSchG i.V.m. Art. 2 lit. d MSchG). Amtliche Bezeichnungen und mit ihnen verwechselbare Ausdrücke dürfen für sich allein nur durch das betroffene Gemeinwesen verwendet werden. Weil die Widerspruchsmarke (mithin die Marke des Widerspruch Einlegenden) gegen das Wappenschutzgesetz verstösst, ist die angefochtene Marke trotz des Widerspruchs im Markenregister einzutragen.
iusNet IGR 26.06.2018

Markeneintragung gemeinfreier Kunstwerke

Fachbeitrag

Entscheid des EFTA-Gerichtshofes vom 6. April 2017, Rechtssache E-5/16 «Vigeland»

Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens äusserte sich der EFTA-Gerichtshof im April 2017 zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Markeneintragung eines gemeinfrei gewordenen Werkes abgelehnt werden soll. Der EFTA-Gerichtshof entschied, dass die Markeneintragung eines Zeichens bestehend aus einem Kunstwerk ausnahmsweise aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten abgelehnt werden kann.
sic! 4/2018

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