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Die Widerspruchsmarke «HIRSCH» setzt sich gegen die Marke «Apfelhirsch» teilweise durch

Die Widerspruchsmarke «HIRSCH» setzt sich gegen die Marke «Apfelhirsch» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Widerspruchsmarke «HIRSCH» setzt sich gegen die Marke «Apfelhirsch» teilweise durch

I. Ausgangslage

Die Schweizer Marke Nr. 683'528 «Apfelhirsch» der Interform AG, Kilchberg ZH, wurde am 3. Februar 2016 im Swissreg publiziert für «Brillenfassungen» (Klasse 9), «Schmuck» (Klasse 14) sowie «Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen» (Klasse 25). Gegen diese Eintragung erhob die Nile Clothing AG, Sutz, am 22. April 2016 Widerspruch gestützt auf ihre Schweizer Marke Nr. 653'567 «HIRSCH» für Waren der Klasse 25: «Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; alle vorgenannten Waren nicht aus Hirschleder, Hirschfell oder anderen Hirschbestandteilen hergestellt und nicht mit Hirschmotiven verziert». Mit Verfügung vom 21. Dezember 2016 wies das IGE diesen Widerspruch vollumfänglich ab, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Mit Bezug auf die Waren der Klasse 25 sei die Gleichartigkeit zu bejahen. Auch liege zwar eine vollumfängliche Übernahme der Widerspruchsmarke durch die jüngere Marke vor. Das Zeichen «HIRSCH» sei für die Waren der Klasse 25 jedoch beschreibend und verfüge deshalb nur über eine schwache Kennzeichnungskraft. Entsprechend seien die Unterschiede in den Zeichen bzw. sei das Element «Apfel» in der jüngeren Marke genügend stark, um eine...

iusNet IP 25.02.2019

 

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