«pulse (fig.)» dringt gegen «PULSE8 (fig.)» mangels Nachweises des Zeichengebrauchs nicht durch
«pulse (fig.)» dringt gegen «PULSE8 (fig.)» mangels Nachweises des Zeichengebrauchs nicht durch
«pulse (fig.)» dringt gegen «PULSE8 (fig.)» mangels Nachweises des Zeichengebrauchs nicht durch
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 28. April 2022 wurde die Wort-/Bildmarke Nr. 780'428 «PULSE8 (fig.)» für die schweizerische Synpulse Software Solutions AG publiziert, mit Beanspruchung u.a. von Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen der Klasse 36. Gegen dieses Zeichen erhob die us-amerikanische Pulse Network LLC am 20. Juli 2022 gestützt auf ihre Schweizer Marke Nr. 580’144
und deren in Klasse 36 beanspruchte Produkte «Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen» Widerspruch bezüglich der oben erwähnten Produkte der jüngeren Marke. Diesen Widerspruch wies das IGE mit Entscheid vom 17. April 2023 ab mit der Begründung, es fehle an einem ernsthaften Gebrauch der Widerspruchsmarke. Gegen diese Verfügung erhob die Pulse Network LLC am 15. Mai 2023 Beschwerde beim BVGer.
Abweisung der Beschwerde
Originalsprache französisch
II. Erwägungen unter dem Aspekt des Zeichengebrauchs (Auszug / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)...
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