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Markenrecht

Markenrecht

Das Zeichen «[Fisch] (fig.)» gilt im Zusammenhang mit der kommerziellen Verwendung trotz seiner Verwandtschaft mit einer Abbildung mit religiösem Inhalt als markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
«[Fisch] (fig.)» ist markenschutzfähig. Es wird zwar als Ichthys-Symbol wahrgenommen. Die hier massgebende allgemeine Öffentlichkeit erblickt darin jedoch keinen wichtigen religiösen Sinngehalt, insbes. weil es nicht bei religiösen Riten verwendet und weder verehrt noch angebetet wird. Die Kritik an der Praxis der BGer, wonach Sittenwidrigkeit den Markenschutz ohne weiteres ausschliesst, wird nicht vertieft geprüft, zumal die hier beanspruchten Waren von vornherein als unbedenklich erscheinen.
iusNet IP 27.02.2019

Das Zeichen «più» gilt im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen (insbes. Beherbergung und Gastronomie) als beschreibend und daher nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das IGE ist – auch mit Bezug auf seine Praxis an sich – berechtigt, dem Zeichen «più» den Markenschutz zu verweigern, weil es durch die massgebenden Verkehrskreise (insbes. Endkonsumenten im Bereich der Beherbergung und Gastronomie) als qualitativ anpreisend wahrgenommen wird. Daran ändern auch andere, nicht nur «mehr», «Mehrwert» oder «ein Plus an» bedeutende Interpretationen nichts, weil die letztgenannten hier im Vordergrund stehen.
iusNet IP 27.02.2019

Die Marke «INSMED» ist trotz der Übereinstimmung von «INS» mit der bernischen Ortschaft «Ins» schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Marke «INSMED» ist (auch) in der Schweiz Schutz zu gewähren. Der Wortteil «INS» entspricht zwar dem bernischen Ortsnamen «Ins»; indessen kommen dem Begriff «Ins» auch noch andere Bedeutungen zu, und das medizinisch geschulte Fachpersonal versteht den andern Wortteil «MED» ohnehin sofort als fachlichen medizinischen Hinweis, sodass die geografische Bedeutung von «Ins» bei den relevanten Verkehrskreisen (medizinisches Fachpersonal) kaum als wesentlich wahrgenommen wird.
iusNet IP 27.02.2019

«Merci (fig.)» setzt sich als Marke für Pflanzen und Früchte aller Art gegen die Widerspruchsmarke «MERCI» für die Waren «cacao, chocolat, sucreries» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die jüngere Marke «Merci (fig.)» bezieht sich ausschliesslich auf Pflanzen und Früchte aller Art. Damit schafft sie im Vergleich zu den durch die Widerspruchsmarke «MERCI» geltend gemachten Produkten mangels Gleichartigkeit keine Verwechslungsgefahr, weshalb der Widerspruch abgewiesen wird. Die Frage nach einem rechtserhaltenden Gebrauch der Widerspruchsmarke wird zudem mit Bezug auf die Waren «chocolat» sowie «sucreries» bejaht, nicht jedoch für «cacao».
iusNet IP 27.02.2019

Die Marke «WOLF OF WILDERNESS» führt im Vergleich zur Marke «Real Nature Pure Quality for Dogs Wilderness (fig.)» zu einer Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «Real Nature Pure Quality for Dogs Wilderness (fig.)» setzt sich gegen die jüngere Marke «WORLD OF WILDERNESS» infolge Verwechslungsgefahr für den Bereich der Waren des Tierbedarfs durch; dies insbes. wegen vollständiger Übernahme des Begriffs «Widerness» bzw. dem Ergebnis einer optischen, phonetischen und inhaltlichen Übereinstimmung. Dies trifft jedoch nicht zu, soweit es um Waren geht, die nicht nur in Fachgeschäften für Haustiere, sondern auch in anderen Geschäften angeboten werden.
iusNet IP 26.02.2019

Mangels Gebrauchsabsicht ist die Marke CH-Nr. 624'864 «WILD HEERBRUGG» als durch einen Rechtsanwalt missbräuchlich eingetragen zu qualifizieren.

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt das Urteil der Vorinstanz, wonach die streitige Marke «WILD HEERBRUGG» durch einen Rechtsanwalt missbräuchlich, nämlich ohne Gebrauchsabsicht hinterlegt wurde. Insbesondere hat die Vorinstanz die ihr vorliegende Beweislage korrekt gewürdigt und sind die erst vor dem BGer geltend gemachten Sachverhaltselemente nicht zu berücksichtigen.
iusNet IP 26.02.2019

Die Bezeichnung des Produktes als «Lozärner Bier Lager» erweist sich als Verstoss gegen das lebensmittelrechtliche- sowie markenschutzrechtliche Täuschungsverbot

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt, dass die «Lozärner Bier AG» die massgebenden durchschnittlichen Konsumenten insoweit in die Irre führt, als diese infolge der Aufmachung der betroffenen Bierdosen zur Annahme verführt werden, das betroffene Bier stamme aus der Region Luzern. Zu dieser Annahme führen insbesondere die mehrfache Verwendung der lokalen Sprechweise «Lozärn» sowie die dem Luzerner Wappen nachempfundene Darstellung auf dem Produkt.
iusNet IP 25.02.2019

Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
«BLACKBERRY» weist für die Waren der Klasse 9 sowie die Bereitstellung von E-Mail- und Instant-Messagingdiensten in Klasse 38 eine erhöhte Bekanntheit auf und das Erscheinungsbild deckt sich mit der angegriffenen Marke «blackphone», sodass eine mittelbare Verwechslungsgefahr besteht. Es kann nicht pauschal gesagt werden, der Schutz einer Widerspruchsmarke könne sich nicht auf ein zum Gemeingut gehörendes Element der jüngeren Marke erstrecken; denn die Durchsetzung einer Marke kann die Annahme einer Verwechslungsgefahr auch mit Bezug auf eine Marke rechtfertigen, die einem ursprünglich zum Gemeingut gehörenden Element der Streitmarke nahekommt.
iusNet IP 25.02.2019

Die Widerspruchsmarke «HIRSCH» setzt sich gegen die Marke «Apfelhirsch» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die zu vergleichenden Marken betreffen offensichtlich gleichartige Waren. Weiter hat die jüngere Marke das Wort «Hirsch» vollständig übernommen, woran auch die Voranstellung von «Apfel» im jüngeren Zeichen nichts ändert. Schliesslich ist der Widerspruchsmarke angesichts der Einschränkung auf Produkte ohne Hirschbestandteile eine wenigstens durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu attestieren. Entsprechend ist das Zeichen «HIRSCH» gegenüber «Apfelhirsch» für die in Rede stehenden Waren zu schützen.
iusNet IP 25.02.2019

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