iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Modulspezifische Rechtsgebiete > Markenrecht

Markenrecht

Markenrecht

Das Zeichen «NOVAPRIME» wirkt in Bezug auf die beanspruchten Produkte ohne weiteres als Hinweis auf Art und Qualität

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt die Beurteilung der Vorinstanz, wonach das in Rede stehenden Zeichen im Sinne von «neu» und «erstklassig» als Hinweis auf Art und Qualität der beanspruchten Produkte verstanden wird, weshalb es als nicht unterscheidungskräftig dem Gemeingut zuzurechnen ist.
iusnet IP 09.12.2019

Die Widerspruchsmarke «AREA INTERNATIONAL» setzt sich gegen die Wort-/Bildmarke «AREAMoney» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Angesichts insbes. der Gleichartigkeit der beanspruchten Dienstleistungen (Versicherungswesen unter Einbezug weiterer Beratungsdienste wie z.B. «affari finanziari») und Übereinstimmung im Kernelement «Area» besteht Verwechslungsgefahr.
iusnet IP 01.12.2019

«esmara see you IN PARIS (fig.)» ist für nicht aus Paris stammende Produkte eine irreführende Herkunftsangabe

Rechtsprechung
Markenrecht
Ungeachtet der weiteren Elemente «esmara» sowie «see you in» gilt der Bestandteil «PARIS» – auch ohne besonderes Gewicht des symbolischen Eiffelturms – als irreführende (direkte) Herkunftsangabe für Waren, die nicht aus Paris stammen.
iusnet IP 01.12.2019

Die angemeldete Verpackungsform für Lippenpflegeprodukte ist infolge Zugehörigkeit zum Gemeingut nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die geltend gemachte Verpackungsform für Lippenpflegeprodukte hebt sich von anderen Formen in diesem Sektor zu wenig ab, um eine ausreichende Kennzeichnungskraft zu entfalten bzw. als Herkunftshinweis zu wirken. Sie ist daher dem Gemeingut zuzuweisen und damit nicht markenschutzfähig.
iusnet IP 01.12.2019

Das Zeichen «Un gout de fou…jusq’au bout» (sic) ist für Esswaren nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Angesichts des beschreibenden und anpreisenden Charakters des Zeichens «Un gout de fou…jusq’au bout» mit Bezug auf die beanspruchten Konfiserieprodukte erweist sich die Marke in der Schweiz als nicht eintragungsfähig.
iusnet IP 27.11.2019

«GRAND BASEL» ist für Dienstleistungen im Ausstellungsbereich nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
«GRAND BASEL» stellt für die beanspruchten Dienstleistungen im Ausstellungsbereich zumindest bezüglich Französisch als Landessprache eindeutig eine direkte Herkunftsbezeichnung dar, weshalb diesem Zeichen die Eintragung zu verweigern ist.
iusnet IP 27.11.2019

Für «vente au détail de cuisines équipées» in Klasse 35 ist «Mobalpa» im Vergleich zu den Waren von «MOBALPA» zulässig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt, dass die angefochtene Marke im Bereich der Dienstleistung «vente au détail de cuisines équipées» der Klasse 35 - trotz offensichtlicher Zeichenähnlichkeit zwischen «Mobalpa» und «MOBALPA» - mangels Gleichheit der Produkte im Verhältnis zu den durch die Widerspruchsmarke beanspruchten Waren, die teilweise ebenfalls dem Küchenbereich zuzuordnen sind, zulässig ist.
iusnet IP 27.11.2019

Formmarkenschutz und Kompatibilitätsinteresse

Fachbeitrag
Markenrecht
Die grundsätzlichen Fragen zum Schutz von Produktformen durch Markenrecht können heute als ­geklärt betrachtet werden. Dennoch gibt es auch mehr als 25 Jahre nach dem Inkrafttreten des Markenschutzgesetzes noch offene Fragen. Insbesondere gibt es widersprüchliche Rechtsprechung dazu, ob das Interesse, mit einem Primärprodukt kompatible Ersatzteile anzubieten, eine technische Notwendigkeit i.S.v. Art. 2 lit. b MSchG zu begründen vermag. Dieser Beitrag schlägt Antworten auf diese und weitere offene Fragen vor, namentlich nach den für die Prüfung nach Art. 2 lit. b MSchG relevanten Produkten, der Anzahl der verfüg­baren alternativen Formen, damit keine technische Notwendigkeit gegeben ist, und der Beweislast für das Vorhandensein zumutbarer alternativer Formen.
sic! 11/2019

«Spezialist» geht noch – «Land» ist zu viel» oder Grenzziehung in einem Grenzfall

Kommentierung
Markenrecht
Ein inoffizieller Händler und Serviceanbieter von VW Originalfahrzeugen begeht gemäss Bundesgericht eine Markenverletzung, wenn er auf dem Dach seines Garagenbetriebs ein Reklame-Schild mit der Aufschrift «VW-Land Toggenburg VW-Audi Spezialist» anbringt, weil dies über die zulässige Information über das eigene Angebot hinausgeht.
Fabio Versolatto
iusnet IP 27.10.2018

Seiten