B-6505_2017.pdf Rechtsprechung Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte
Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte