Die Widerspruchsmarke «iTravel» setzt sich gegen das Zeichen «itravel – for that moment» für praktisch dieselben Produkte durch
Die Widerspruchsmarke «iTravel» setzt sich gegen das Zeichen «itravel – for that moment» für praktisch dieselben Produkte durch
Die Widerspruchsmarke «iTravel» setzt sich gegen das Zeichen «itravel – for that moment» für praktisch dieselben Produkte durch
I. Ausgangslage
Am 19. April 2018 wurde die Schweizer Marke Nr. 715'514 «itravel – for that moment» der deutschen Itravel GmbH im Swissreg für diverse Dienstleistungen der Klassen 38 und 42 publiziert. Gegen diese Eintragung erhob die englische Sita Advanced Travel Solutions Limited am 19. Juli 2018 gestützt auf ihre Marke IR 1'244'832 für Dienstleistungen der Klassen 9 und 42 Widerspruch. Mit Verfügung vom 23. Mai 2019 hiess das IGE diesen Widerspruch gut, im Wesentlichen mit der Begründung, aus der zumindest hochgradigen Gleichheit der Dienstleistungen und der vollständigen Übernahme des Zeichens «itravel» entstehe eine Verwechslungsgefahr, zumal der Zusatz «for that moment» das Gesamtbild der jüngeren Marke nicht hinreichend zu verändern vermöge. Gegen diesen Entscheid erhob die Sita Advanced Travel Solutions Limited am 26. Juni 2019 Beschwerde beim BVGer.
Abweisung der Beschwerde
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Verwechslungsgefahr
1. Grundsätzliches:
a) Gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. c MschG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 MSchG kann der Inhaber einer älteren Marke gegen eine jüngere infolge Verwechslungsgefahr Widerspruch...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.