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Markenrecht

Markenrecht

Die Widerspruchsmarken «Qnective» und «Qnective (fig.)» setzen sich gegen die Wort-/Bildmarke «Q qnnect (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die grafische Gestaltung der angefochtenen Marke ist zu vernachlässigen, weil sie das Erinnerungsbild nicht prägt. Demgegenüber stellt der Ersatz von «con» im Wort «connective» der Widerspruchsmarken durch ein Q eine fantasievolle Veränderung dar, die vom Publikum eine gewisse Denkarbeit verlangt. Weiter ist die Verwechslungsgefahr v.a. deshalb zu bejahen, weil die angefochtene Marke einen grossen Teil der Widerspruchsmarken übernimmt und eine vollständige oder zumindest teilweise Produktegleichheit besteht.
iusNet IP 18.08.2019

Praxisänderung betr. Behandlung einer vor Ablauf der 5-Jahres-Karenzfrist erhobenen Nichtgebrauchseinrede

Rechtsprechung
Markenrecht
Nach bisheriger Praxis wurde auf eine Nichtgebrauchseinrede nicht eingetreten, wenn die 5-Jahres-Karenzfrist gemäss Art. 12 Abs. 1 MSchG im Zeitpunkt der (mit der ersten Stellungnahme des Widerspruchsgegners eingereichten) Nichtgebrauchseinrede nicht bereits abgelaufen war. Nunmehr entscheidet das BVGer, dass das IGE auf eine solche Einrede einzutreten hat, wenn die erwähnte Karenzfrist immerhin noch vor dem Erlass des Entscheids des IGE tatsächlich abgelaufen ist.
iusNet IP 18.08.2019

Das Zeichen «BETOKONTAKT» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «BETOKONTAKT» ist als Teil des Gemeingutes zu qualifizieren; denn bei leicht erhöhter Aufmerksamkeit der betroffenen Verkehrskreise, die sich zusammensetzen sowohl aus Fachkreisen als auch aus Privatpersonen aus Hand- und Heimwerkkreisen, ist anzunehmen, dass die Verbindung von «BETO» (als Assoziation zu «Beton» sowie «béton») mit «KONTAKT» im Lichte der beanspruchten Produkte im Konstruktionsbereich als beschreibend wirkt im Sinne eines Hinweises auf eine Haftung zwischen Beton oder ähnlichen Untergründen mit Bezug auf andere Komponenten.
iusNet IP 18.08.2019

Die Widerspruchsmarken «WORLD ECONOMIC FORUM (fig.)» und «WORLD ECONOMIC FORUM» setzen sich gegen die Marke «ZURICH ECONOMIC FORUM (fig.)» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Ausdruck «economic forum» sowie die Bezeichnungen «world» und «zurich» sind dem gemeinfreien Raum zuzuordnen. Das Gericht bejaht jedoch eine mittelbare Verwechslungsgefahr für die durch die angefochtene Marke beanspruchten Dienstleistungen im Bereich von Kongressen etc., weil beide Widerspruchsmarken eine minimale Kennzeichnungskraft aufweisen: Die Wort-/Bildmarke wegen der Kombination mit ihrem Bildelement und die reine Wortmarke wegen ihres Bezugs zum weithin bekannten WEF.
iusNet IP 23.06.2019

Der geltend gemachte Nichtgebrauch der Widerspruchsmarke gegenüber der jüngeren Marke «QUANTEDGE (fig.)» bezieht sich auf sämtliche durch diese beanspruchten Waren oder Dienstleistungen

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar hat die Inhaberin der Widerspruchsmarke, gegen welche die Nichtgebrauchseinrede der jüngeren Marke «QUANTEDGE (fig.)» geltend gemacht wurde, sich in einer Replik unklar bzw. widersprüchlich ausgedrückt. Das IGE hätte ihr jedoch eine Nachfrist zur Verbesserung der Replik einräumen müssen und durfte die irreführenden Äusserungen nicht einseitig würdigen.
iusNet IP 23.06.2019

Der durch die jüngere Marke «QUANTEXTUAL (fig.)» geltend gemachte Nichtgebrauch der Widerspruchsmarke bezieht sich auf sämtliche durch diese beanspruchten Waren oder Dienstleistungen

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar hat die Inhaberin der Widerspruchsmarke, gegen welche die Nichtgebrauchseinrede der jüngeren Marke «QUANTEXTUAL (fig.)» geltend gemacht wurde, sich in einer Replik unklar bzw. widersprüchlich ausgedrückt. Das IGE hätte ihr jedoch eine Nachfrist zur Verbesserung der Replik einräumen müssen und durfte die irreführenden Äusserungen nicht einseitig würdigen.
iusNet IP 23.06.2019

Die Marke «PARADIS» setzt sich gegen die schweizerischen Marken «BLANC DU PARADIS» sowie «ROUGE DU PARADIS» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar haben die angefochtenen Zeichen dasjenige der Widerspruchsmarke vollständig übernommen und werden die fraglichen Produkte zu ähnlichen Zwecken konsumiert. Da jedoch die hauptsächlich auf französische Branntweine ausgerichtete Widerspruchsmarke «PARADIS» im Verhältnis zu den auf schweizerische Weine bezogenen Marken «BLANC DU PARADIS» sowie «ROUGE DU PARADIS» keine ausreichende Kennzeichnungskraft besitzt, setzt sie sich gegen die beiden Schweizer Marken nicht durch.
iusNet IP 23.06.2019

Die internationale Registrierung «ALEXANDRA Laurent-Perrier (3D)» ist auch in der Schweiz als kombinierte Formmarke schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das internationale Zeichen «ALEXANDRA Laurent-Perrier (3D)» ist für die beanspruchten «Vins d’appellation d’origine contrôlée Champagne» der Klasse 33 auch in der Schweiz schutzfähig. Zwar sind Form und grundsätzliche Gestaltung der hinterlegten Flasche für Schaumweine üblich. Die Verwendung der für diese Waren nicht beschreibenden Namen «Alexandra» sowie «Laurent-Perrier» schafft jedoch aufgrund von Gestaltung, Platzierung und Wiederholung im Gesamteindruck eine ausreichende Unterscheidungskraft.
iusNet IP 23.06.2019

Eine dreidimensionale Marke lediglich in Form ovaler Dosen ohne herausragende Elemente ist nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die durch das strittige Zeichen beanspruchte Ware lautet auf «Lippenbalsam». Das BVGer prüft demzufolge den Warenbereich «Lippenpflegeprodukte». Es kommt zum Schluss, es bestehe weder ein Freihaltebedürfnis noch eine schutzausschliessende Wirkung wegen sinngehaltlich beschreibenden Charakters des Zeichens. Indessen fehle ihm die verlangte Unterscheidungskraft, weil die besonderen Zeichenelemente wie überhoher Deckel sowie Mulde keinen unerwarteten und ungewöhnlichen Gesamteindruck vermittelten.
iusNet IP 23.06.2019

Die den Begriff «DEKTON» enthaltenden Marken sind im Verhältnis zu den den Begriff «TECTON» enthaltenden Zeichen mit wenigen Ausnahmen nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Zum Thema des Markenrechts bestätigt das BGer die Vorinstanz einerseits darin, dass die Einrede des Nichtgebrauchs nicht Stich hält. Insbesondere schliesst es sich der Argumentation an, wonach die «Dekton» enthaltenden angefochtenen Zeichen wegen Verwechslungsgefahr vom Markenschutz ausgeschlossen sind, soweit die Vorinstanz diesen Schutz nicht selber gewissen, konkret angeführten Waren mangels Gleichartigkeit der beanspruchten Produkte dennoch zusprochen hat.
iusNet IP 23.06.2019

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