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Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „QUANTEX“ und dem Zeichen „Quantum CapitalPartners“

Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „QUANTEX“ und dem Zeichen „Quantum CapitalPartners“

Rechtsprechung
Markenrecht

Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „QUANTEX“ und dem Zeichen „Quantum CapitalPartners“

I. Ausgangslage

Die schweizerische Quantex AG ist Inhaberin der schweizerischen Wortmarke 566‘528 „QUANTEX“ für die Klassen 35 und 36. Am 28. August 2014 hinterlegte die deutsche Quantum Capital Partners AG die Schweizer Wortmarke 669‘119 „Quantum CapitalPartners“. Gestützt auf ihre ältere Marke erhob die Quantex am 30. April 2015 Widerspruch gegen die Eintragung des jüngeren Zeichens. Dabei berief sie sich auf Gleichartigkeit und teilweise Identität der einander gegenüberstehenden Dienstleistungen sowie die Zeichenähnlichkeit aufgrund des Wortanfangs „QUANT“. Mit Verfügung vom 28. Dezember 2016 hiess das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) den Widerspruch gut. Das IGE begründete seinen Entscheid im Wesentlichen damit, es bestehe eine Ähnlichkeit in Klang- und Schriftbild sowie auf der Sinngehaltsebene der beiden Zeichen. Unter Berücksichtigung des normalen Schutzumfangs der Widerspruchsmarke (= Marke der Widerspruch einlegenden Quantex), der Zeichenähnlichkeit sowie der Identität bzw. hochgradigen Gleichartigkeit der Dienstleistungen sei der von der angefochtenen Marke zu beachtende Abstand nicht eingehalten.

II....

iusNet IGR 20.08.2018

 

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