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Die Widerspruchsmarke «SPARKS» setzt sich gegen das Zeichen «sparkchief» durch

Die Widerspruchsmarke «SPARKS» setzt sich gegen das Zeichen «sparkchief» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Widerspruchsmarke «SPARKS» setzt sich gegen das Zeichen «sparkchief» durch

I. Ausgangslage

Am 15. Juni 2017 publizierte das IGE für Ali Kursun die Schweizer Marke Nr. 703'638 «sparkchief» u.a. für diverse Dienstleistungen der Klasse 35 sowie «Orientation professionnelle (conseils en matière d’éducation ou de formation)» der Klasse 41. Gegen dieses Zeichen erhob Renatus Hoogenraad gestützt auf seine für Produkte der Klassen 16, 35 sowie 41 am 18. November 2015 publizierte Marke «SPARKS» am 14. September 2017 Widerspruch bezüglich der erwähnten Produkte des jüngeren Zeichens. Mit Verfügung vom 5. Februar 2018 hiess das IGE diesen Widerspruch gut. Dies insbes. mit der Begründung, es bestehe Produkteähnlichkeit, und bezüglich Wortklang und Erscheinungsbild sei eine starke Zeichenähnlichkeit festzustellen. Gegen diesen Entscheid erhob A. Kursun am 18. März 2018 Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

II. Erwägungen unter dem Aspekt der Verwechslungsgefahr

1. Grundsätzliches:

a) Gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. c MschG ist der Markenschutz infolge Verwechslungsgefahr ausgeschlossen, wenn (i) die zu prüfenden Zeichen einander ähnlich sind (Stichwort: Zeichenähnlichkeit) und (ii) gleiche oder gleichartige Waren oder...

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