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Die Widerspruchsmarke «NIVEA» setzt sich für Produkte der Körper- und Schönheitspflege gegen «NEAUVIA» durch

Die Widerspruchsmarke «NIVEA» setzt sich für Produkte der Körper- und Schönheitspflege gegen «NEAUVIA» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Widerspruchsmarke «NIVEA» setzt sich für Produkte der Körper- und Schönheitspflege gegen «NEAUVIA» durch

I. Ausgangslage

Am 22. November 2018 wurde die internationale Registrierung Nr. 1'435'666 «NEAUVIA» der polnischen ITP S.A. in der Gazette des marques internationales Nr. 45/2018 publiziert. Sie wurde bezüglich der Schweiz u.a. für Produkte der Klassen 3, 5 und 44 hinterlegt. Hiergegen erhob die deutsche Beiersdorf AG am 19. Februar 2019 Widerspruch gestützt auf ihre internationale Registrierung Nr. 1'301'174 «NIVEA» mit folgendem Aussehen:

und unter Bezugnahme auf Produkte der Klassen 3, 5 sowie 44 (im Wesentlichen kosmetische, medizinische Waren sowie Dienstleistungen in diesen Bereichen). Mit Verfügung vom 4. Oktober 2019 hiess das IGE diesen Widerspruch mit Bezug auf eine umfangreiche Anzahl der Produkte der Widerspruchsmarke (u.a. Seifen, Parfümerieprodukte i.w.S. sowie Heilmittel und Hygieneprodukte i.w.S.) gut. Dies im Wesentlichen mit folgender Begründung: Mit Bezug auf diese Produkte bestehe Gleichartigkeit oder Identität. Zwar sei lediglich eine entfernte Zeichengleichheit vorhanden, aber die Widerspruchsmarke verfüge im Bereich der...

iusNet IP 23.08.2020

 

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